Kann man einen Katzenzüchter anklagen?
Diese Frage bezieht sich aus meiner letzten Frage wegen einer Katze die leider eingeschläfert wurde. Wie sich herausstellte hatte die Katze eine Grippe. Der Tierarzt meinte aber nach weiterer Besprechung, dass die Eltern der Katze Geschwister oder so waren (also Inzucht). Trotz Impfungen ging es dem Kitten nach einiger Zeit nicht gut. Deswegen wurde es eingeschläfert.
Der Tierarzt meinte für das Kitten gibt es keine Hilfe mehr. Nach mehreren Telefonaten mit der Züchterin kam es zum Streit und sie will keinen Kontakt mehr. Tierarzt meinte, man sollte die Züchter verklagen. Aber geht das so einfach? Kann man da irgendwas tun?
Von wem wurde das Kitten geimpft und in welchem Alter? Vom Verkäufer oder vom Käufer?
Wie lange nach dfm Kauf trat der Katzenschnupfen auf?
Wie alt war das Kitten beim Verkauf?
Das Kitten war fast 5 Monate alt. Also mit 4 Monaten verkauft. Dann nach ein paar Tagen fing es an. Es hatte FIP und keiner weiß woher
8 Antworten
Die Inzucht werdet ihr nicht beweisen können, ausser, ihr habt einen Stammbaum. Ihr werdet nicht beweisen können, dass eine mögliche Inzucht direkt zu einer Erkranung geführt hat.
Den Züchter könnt ihr nur verklagen, wenn ihr nachweisen könnt, dass es sich dabei um einen gewerbsmässigen Züchter handelt.
Könnt ihr das nicht, dann war das ein Verkauf von Privat an Privat und ihr könnt den Züchter nicht haftbar machen. Denn ein privater Verkäufer muss nicht das Fachwissen besitzen, um Erkrankungen erkennen zu können.
Lass' dich von einem Fachanwalt für Tierrecht beraten.
... das Veterinäramt kann euch vielleicht etwas beraten.
(Der Satz war nicht vollständig)
Ja, für alle Krankheiten/Probleme die auf inkorrekte Zucht/Aufzucht vom Züchter zurückzuziehen sind ist der Züchter (aber in diesem Fall wohl eher vermehrer) bis zu 2 Jahre nach Abgabe haftbar.
Das Kitten hatte wohl doch FIP und nicht "Grippe".
Daran kann man aber dem Züchter keine Schuld geben.
Mir tut hier der Züchter auch leid, die Käufer werfen mit Beschuldigungen um sich, haben sich aber nie wirklich mit der Erkrankung ihres Kitten auseinander gesetzt ....
Klagen - Du klagst gegen jemanden, indem du einen Zivilprozess anstrebst bzw. einleitest. Dort wird der Gegner am Ende verklagt.
Anklagen - In einem Strafprozess wird jemand angeklagt.
Also was genau möchtest du tun, und vor allem wegen was?
Da es auch bei Tieren eine Art „Garantie“ gibt. Für alle Probleme die auf inkorrekte Zucht/Aufzucht zurückzuführen sind ist der Züchter/Vermehrer bis zu 2 Jahre haftbar.
Verwechselst du Garantie und Gewährleistung? Gewährleistung gilt wenn überhaupt auch nur für einen gewerblichen Züchter gegenüber einem nicht gewerblichen Käufer.
Das habe ich mir nicht ausgedacht. Sondern ist weitreichend bekannt.
„ Haltung oder Transport sind durch das Tierschutzgesetz geregelt, doch wenn es um den Verkauf geht, sind Tiere Gebrauchsgüter. „Der Handel mit Tieren fällt unter das Gewährleistungsrecht. Die Verkäufer haften zwei Jahre ab Kauf für alle Mängel, die sie verantworten. Das bedeutet auch: Kunden können in dieser Zeit mögliche Mängel reklamieren“, sagt Andreas Ackenheil, Anwalt und Experte für Tierkaufrecht aus Mainz“ https://www.test.de/Tierkauf-online-Das-muessen-Sie-beachten-5250181-5935222/
Deswegen in Anführungszeichen ;-)
Und natürlich müssen auch Privatpersonen für Mängel haften.
„ Kaufen Sie bei einer Privatperson kann es komplizierter werden. Denn dann kann die Gewährleistung, also das Recht auf Nachbesserung oder Neulieferung, im Kaufvertrag ausgeschlossen werden. Sie können dann bei einem erkrankten Tier keine Forderungen gegen den Verkäufer oder die Verkäuferin geltend machen.
Ein solcher Gewährleistungsausschluss ist allerdings unwirksam, wenn die Verkäuferin oder der Verkäufer von der Krankheit des Tieres wusste und die Krankheit verschwiegen hat, oder wenn im Vorfeld die einwandfreie Gesundheit des Tieres garantiert wurde“
https://www.evz.de/einkaufen-internet/tierhandel-im-internet/gewaehrleistung-sind-tiere-sachen.html
Wenn wirklich mit Geschwistern vermehrt wurde war dies dem „Züchter“ bewusst. Und zusätzlich müsste es eben im Kaufvertrag überhaupt ausgeschlossen sein.
Der Verkäufer kann einfach sagen, dass ihm als Laie und Privatperson nicht bekannt war, dass das Kitten Katzenschnupfen hatte. Damit ist der Verkäufer dann da raus.
Inzucht müsste genetisch nachgewiesen werden. Das wird der Tierarzt sicher nur als Idee dahingesagt haben.
Aber klar ist: Wenn man immer nur im kleinen Kreis züchtet, weil ja nur mit Stammbaum was gut sein kann, dann kommt genau sowas raus: Krankheiten.
Ihr solltet mal drüber nachdenken.
Klar KANN man klagen, die Beweisführung wird allerdings schwierig.
Ne da ist nichts schwierig. Sofern das der TA bestätigen kann (und im Idealfall noch ein Pathologiebericht vorliegt) ist die Gesetzeslage da eigentlich sehr klar.
Es wird eventuel schwierig bis unmöglich nachzuweisen, dass der Züchter 5 potente Zuchtkatzen hat, mit denen regelmässig Würfe gemacht werden.
Schonmal etwas von DNA tests gehört?
Und wenn der dies macht, ist dieser sowieso Gewerblich. Dann ist es sogar noch einfacher, gegen diesen vorzugehen.
Ein DNA Test kann nicht nachweisen, wie viele potente Zuchtkatzen ein Züchter hat.
Ich bezweifle auch, dass ein Richter umfangreiche Gentests anordnen wird.
Die allermeisten Züchter haben 1-3 Zuchtkatzen. 5 Zuchtkatzen sind schon sehr selten. Insofern wird es für Eva14006 sehr schwierug werden, nachzuweisen, das der Züchter gewerbsmässig handelt.
Inzucht bei Katzen ist nicht verboten und wird teilweise bei Vereinszüchtern gemacht, um die Gesundheit einer Linie zu überprüfen.
Das mag dir zwar nicht gefallen, ist aber so.
Was ihr jetzt machen könnt:
Das Kitten zum Pathologen geben.
Den Tierarzt bitten, einen Bericht oder Gutachten zu schreiben.
Beweise sammeln:
Screen shots von der Home page des Züchters machen. Relevant ist die Anzahl der Zuchttiere und vorherige Würfe
Screen shots von allen Verkaufsanzeigen sammeln
Den Tierarzt bitten, sich den Stammbaum anzusehen um nach Indizien für einen zu hohen Inzuchtkoeffizienten zu finden
Über das gleiche Verkaufsportal nach anderen Käufern suchen, die vielleicht weitere Beweise gespeichert haben. Andere Tierärzte in der Gegend anrufen und fragen, ob sie Kunden mit einem Kitten von diesem Züchter kennen.
Du kannst bei dem für euch zuständigen Veterinäramt anrufen, vielleicht kann man dich
Als gewerbsmässig gilt ein Katzenzüchter, wenn
* derjenige mindestens 5 potente Zuchtkatzen besitzt
* jedes Jahr mindestens 1-2 Würfe hat
* es ist nicht relevant, ob derjenige im Verein und mit Stammbäume züchtet oder nicht
Die genaue Defination von gewerbsmässig ist vom Bundesland abhängig. Also solltest du das Veterinäramt fragen, was bei euch gilt.
In einigen Bundesländer werden Deckkater mitgezählt, in anderen nicht.