kann man einen Goldfisch in einem Bach freilassen?

5 Antworten

Abgesehen davon, dass das arme Tier nur in stehenden Gewässern überleben kann, du würdest ihn also wohl ziemlich qualvoll umbringen, sieht es rechtlich so aus:

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) § 40 Ausbringen von Pflanzen und Tieren

(1) Das Ausbringen von Pflanzen in der freien Natur, deren Art in dem betreffenden Gebiet in freier Natur nicht oder seit mehr als 100 Jahren nicht mehr vorkommt, sowie von Tieren bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde. Dies gilt nicht für künstlich vermehrte Pflanzen, wenn sie ihren genetischen Ursprung in dem betreffenden Gebiet haben. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten der Mitgliedstaaten nicht auszuschließen ist. Von dem Erfordernis einer Genehmigung sind ausgenommen

1.

der Anbau von Pflanzen in der Land- und Forstwirtschaft,

2.

der Einsatz von Tieren zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes

a)

der Arten, die in dem betreffenden Gebiet in freier Natur in den letzten 100 Jahren vorkommen oder vorkamen,

b)

anderer Arten, sofern der Einsatz einer pflanzenschutzrechtlichen Genehmigung bedarf, bei der die Belange des Artenschutzes berücksichtigt sind,

Das

3.

das Dansiedeln von Tieren, die dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, sofern die Art in dem betreffenden Gebiet in freier Natur in den letzten 100 Jahren vorkommt oder vorkam,

4.

das Ausbringen von Gehölzen und Saatgut außerhalb ihrer Vorkommensgebiete bis einschließlich 1. März 2020; bis zu diesem Zeitpunkt sollen in der freien Natur Gehölze und Saatgut vorzugsweise nur innerhalb ihrer Vorkommensgebiete ausgebracht werden.

Artikel 22 der Richtlinie 92/43/EWG sowie die Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 sind zu beachten.

(2) Genehmigungen nach Absatz 1 werden bei im Inland noch nicht vorkommenden Arten vom Bundesamt für Naturschutz erteilt.

(3) Die zuständige Behörde kann anordnen, dass ungenehmigt ausgebrachte Tiere und Pflanzen oder sich unbeabsichtigt in der freien Natur ausbreitende Pflanzen sowie dorthin entkommene Tiere beseitigt werden, soweit es zur Abwehr einer Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten erforderlich ist.

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tierfreund122 
Fragesteller
 05.01.2018, 19:01

danke das du mir das rausgesucht hast! um ehrlich zu sein möchte ich den Goldfisch auch nicht so gerne in den Bach lassen!

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Pomophilus  05.01.2018, 19:38
@tierfreund122

Wäre ja vor allem schade um das Tierchen, das du erst wieder hochgepäppelt hast...

0
DerandereAchim  05.01.2018, 23:03

Hinsichtlich der Überlebensfähigkeit von Goldfischen in Fließgewässern, auch kleinen Bächen, täuscht Du Dich. Obwohl sie Stillgewässer als Lebensräume bevorzugen, sind sie durchaus in der Lage auch in fließenden Gewässern zu überleben und sich dort ggf. sogar zu etablieren.

Danke daher für Deinen Hinweis auf das BNatSchG.

0

Ein Goldfisch sollte in stillen Gewässern sein, ideal ein Teich, ein See sollte aber auch gehen.

Prinzessle  05.01.2018, 18:50

Man darf das allerdings wirklich nicht.

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kwaah  05.01.2018, 18:52

Wo kein Kläger auch kein Richter lautet das Motto

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Buckykater  05.01.2018, 21:14
@kwaah

Dumm ist es trotzdem. Eingeschleppte Arten haben schon oft Schaden angerichtet

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Versuche es doch mit einer Anzeige in Ebay Kleinanzeigen, ob jemand den haben möchte.

Haustiere in der Natur freizulassen tut der Natur selten gut.

Nein, das ist wirklich strafbar weil es kein einheimisches Tier ist.

Frage doch mal in einer Zoohandlung ob du ihnen den Goldfisch gratis bringen darfst.

Aber eines muss ich dir noch sagen, du hast wirklich ein gutes Herz, nicht jeder würde sich so für einen Goldfisch einsetzen. Bravo.

tierfreund122 
Fragesteller
 05.01.2018, 18:50

danke! ich werde es mal versuchen:)

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Prinzessle  05.01.2018, 18:52
@tierfreund122

Ich hoffe für deinen kleinen Gast und dich, dass es klappt....wenn die Handlung selbst Goldfische verkauft werden sie ihn sicher nehmen...toi,toi,toi

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Eigentlich ist der Goldfisch eine bei uns eingeschleppte Tierart. Sie wurden in unseren Gewässern ausgesetzt. Goldfische stammen aus China. Das Aussetzen dieser Tiere in unseren Gewässern ist darum abzulehnen und sogar illegal. Er wird auf der schwarzen Liste als invasive Art geführt. Der Goldfisch ist eine Gebietsfremde Art und nicht gefährdet. Eine Menge Arten die viele als heimisch sehen sind eingeschleppt. Zb Kaninchen, Fasan, Damhirsch, Mandarinente, Mufflon Marmorkarpfen, Bisam, Wande

Goldfisch (Carassius auratus) – Deutschlands Natur

rratte, Nilgans und Kanadagans,