Kann man als Chef entlassen werden?
Hallo,
Nehmen wir an man gründet ein Unternehmen m, es wird erfolgreich und braucht Aufsichtsrat und Vorstand. Haben diese das Recht den Chef/Gründer zu entlassen? Hätte der Chef trotzdem noch Gewinnbeteiligung?
11 Antworten
Diese Frage ist, so pauschal gestellt, nicht zu beantworten. Das hängt von der Gesellschaftsform, den Gesellschaftsverträgen, den vertraglichen Vereinbarungen des Arbeitsvertrages etc. ab.
Ebenso nicht, ob es noch eine Gewinnbeteiligung gibt. Es ist durchaus möglich, dass, falls eine Entlassung zulässig ist, trotzdem noch eine Gewinnbeteiligung zu zahlen ist.
So einige Gründer wurden schon aus der eigenen Firma entlassen. Bekanntestes Beispiel ist wohl Steve Jobs bei Apple.
Das kann dann passieren, wenn du als Gründer nicht mehr die Mehrheit der Firmenanteile hast. Was schnell passieren kann, wenn die Firma wächst und du dir Fremdkapital in die Firma holst und dafür Geschäftsanteile abgibst.
Den Chef kann niemand entlassen.
Wenn er einem Vorstand oder Aufsichtsrat unterstellt wäre, wäre er höchstens Geschäftsführer. Das ist ebenfalls ein Arbeitnehmer, der auch entlassen werden könnte.
Stimmt so pauschal nicht und bei 100% Gesellschafter- Geschäftsführer, da diese nicht weisungsgebunden sind, in keinem Fall:
Geschäftsführer gelten grundsätzlich nicht als Arbeitnehmer. Allerdings hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 11.11.2010 (Az. C-232/09, Rechtssache Danosa) entschieden, dass Geschäftsführer wie Arbeitnehmer zu behandeln sind, wenn sie von der Gesellschaft persönlich abhängig sind, in die Betriebsabläufe eingegliedert sind und insbesondere in Bezug auf Ort und Zeit ihrer Arbeit weisungsgebunden sind.
http://www.heldt-zuelch.de/gegenueberstellung-arbeitnehmer-gmbh-geschaeftsfuehrer/
Das hängt jetzt sehr an der Definition des Wortes "Chef". Bei einem Unternehmen musst Du unterscheiden zwischen zwei Arten von "Chef": Dem Inhaber und dem Geschäftsführer. Das kann die gleiche Person sein, das können zwei unterschiedliche Personen sein.
Dem Inhaber gehört das Unternehmen. Der kann nicht entlassen werden.
Der Geschäftsführer kann vom Inhaber entlassen werden.
Das kommt drauf an.
Solange er sich die Merhheit der Stimmrechte erhält (Mehrheit des Stammkapitals bei der GmbH, Aktienmehrheit bei der AG, oder Mehrheit der Stammaktien bei der AG), kann er den Aufsichtsrat bestimme und somit wird er immer der Vorstand sein, oder er macht sich selbst zum Aufsichtsratsvorsitzenden udn mit den von ihm bestimmten anderen Aufsichtsräten macht er seinen Kandidaten zum Vorstand.
Berühmte Besispiele für Gründer, die aus dem eigenen Unternehmen flogen:
August Horch, Steven Jobbs
Ein Geschäftsführer ist ken Arbeitnehmer.