Kann ich Schadensersatz fordern wegen unnötiger Fahrtkosten?
Die Zeitarbeitsfirma hat mir 45 Minuten vor Schichtbeginn erst mitgeteteilt das meine Schicht ausfällt. Da saß ich schon im Auto und las dies erst auf dem Firmenparkplatz.
Ich rief ihn an, ich solle dennoch kurz reingehen um das abzuklären was man machen kann.
Alle wurden nach Hause geschickt.
Nicht nur ich sondern auch ander sind umsonst zur Arbeit gekommen und haben unnötig Zeit und Geld verschwendet.
Als kleine Entschuldigung gab es ein kleines Stück Schokolade.
Ich bin umsonst insgesamt 60 km gefahren und habe Zeit verschwendet .
6 Antworten
Zunächst müßtest Du dann erst mal in Deinem Vertrag nachschauen, in wie weit dort grundlegend eine Fahrkostenpauschale für Einsatztage seitens der Zaffe vereinbart wurde.
Wenn sich die Zaffe laut Vertrag selbst dazu verpflichtete, pro Einsatztag und Kilometer eine Fahrtkostenpauschale zu zahlen, so wird sie das m.E. bei einer derart kurzfristigen Einsatzabsage in Relation dieser Distanz ( 60 KM einfacher Weg ) dann auch zahlen müssen.
Den von Euch unverschuldet nicht erbringbaren Einsatztag muss die Zaffe Euch aber grundlegend im Rahmen ihres eigenen Annahmeverzuges im unternehmerischen Risiko grundlegend vergüten.
Dann wäre fraglich, ob man bei dieser Distanz dann schon unbedingt 45 Minuten vor Einsatzbeginn vorm Kundenbetrieb stehen mußte.
Der ausgefallene Einsatztag muss aber grundlegend bezahlt werden, wenn der Verleiher an diesem Tag keine Ersateinsätze für Euch hatte.
Nein. Ich bin 1 stunde vorher losgefahren. Und stand um viertel vor dem Parkplatz.
Da ich am Auto nichts aufs Handy schaue habe ich es erst auf dem Firmenparkplatz gesehen.
Und reinlaufen bis in die Abteilung zum einstempeln. Ich muss 1 stunde eher losfahren.
Wie bereits mehrfach gesagt, muss dann aber auf jeden Fall dieser Einsatztag bezahlt werden. Und wenn wegen der extrem kurzfristigen Absage auch davon auszugehen wäre, dass Du auf jeden Fall schon unterwegs zum Einsatzort gewesen sein mußtest, so ist m.E. auch die vertraglich vereinbarte Anfahrtpauschale für diesen Tag zu zahlen.
ich habe keine Anfahrtpauschale.
Man darf den Fahrdienst für pauschal 100€ im Monat benutzen. Wenn man aber nicht fährt wie das jetzt hier, oder krank ist oder Urlaub hat, mitten im Monat beginnt .. egal, die 100€ muss man dann trotzdem jedes mal bezahlen.
Ich mache das deshalb auch nicht weil sich das nicht lohnt und man mit mehreren unterwegs ist und viel eher losfahren muss und später zu Hause wäre.
Der optional nutzbare Fahrdienst hat aber nichts mit Deiner ursprünglichen Fragestellung zu tun.
Und ansonsten kannst Du von der Zaffe für diesen Tag auch keine Fahrkostenerstattung verlangen, da sie laut Deiner Aussage nicht Bestandteil Deines Arbeitsvertrages ist.
Sofern Du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, kannst Du dann halt nur den Weg über den Lohnsteuer-Jahresausgleich bei der dortigen Pendlerpauschale gehen.
Die Fahrtzeit zur Arbeit ist Arbeitszeit und gehört entsprechend vergütet würde ich sagen.
Aber ich kenne mich da nicht aus.
"Aber ich kenne mich da nicht aus."
Korrekt. Die Fahrzeit ist keine Arbeitszeit. (Es gibt Ausnahmefälle, aber der klassische Weg zur Arbeit wird NICHT vergütet. Wäre ja auch geil, dann bekämen die mit 1 Stunde Anfahrt mehr Lohn als die, die zufällig um die Ecke wohnen).
Ist es nicht.
Aber es geht um den unnötigen Fahrtweg .
Ich hätte auch mein Handy zu Hause lassen können, hätte ich auch fast, weil man im Gebäude eh nie Empfang hat.
Nun, aber auch wenn nicht, meine ich der Arbeitgeber muss dich bezahlen, wenn es zu unvorhergesehenen Arbeitsausfällen kommt, die er zu vertreten hat.
Das läuft ja über die Zeitarbeitsfirma
DHL zahlt an die Zeitarbeitsfirma
und die Zeitarbeitsfirma zahlt mich
Das sollte ja an sich nichts ändern, denn du hast ja dennoch einen Arbeitgeber.
Aber ich meine Zeitarbeit war noch einmal anders im Gesetz. Jedoch kenne ich mich leider da wirklich nicht gut aus.
Langsam.
Die Zeitarbeitsfirma muss dir diesen Tag vergüten, als hättest du gearbeitet! Denn DU hast deine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt und es ist am Arbeitgeber, dir diese Arbeit zur Verfügung zu stellen.
Die Fahrtzeit ist Privatsache, leider. Die kann man nur steuerlich geltend machen als Werbungskosten.
DHL zahlt nur an die Zeitarbeitsfirma Geld für die Stunden die gearbeitet wird
Darum kriegt die Zeitarbeitsfirma pro Stunde deutlich mehr
Früher habe ich nur für die Tage Geld erhalten, an denen ich gearbeitet habe! Zum Glück bin ich nicht mehr bei einer Leihfirma!
Spreche Deinen Arbeitgeber darauf an, er soll das gefälligst mit dem Auftraggeber abklären.
Ich würde trotz Zeitverlust den bürokratischen Aufwand scheuen.
Was ist eine Zaffe?