Kann ich mit Führerschien Klasse C einen Anhänger (Autortransporter) inkl. geladenem Fahrzeug ziehen?

11 Antworten

Grundsätzlich sind nicht die tatsächlichen Gewichte entscheidend sondern
immer das zulässige Gesamtgewicht.

Da Du mit Deinen Angaben schon bei 3,9to liegst darfst Du die Kombination weder mit Klasse B, noch mit Klasse C führen.

Du brauchst also mindestens die Erweiterung B96 oder BE,
möglich ist natürlich auch CE.

Aber wie gesagt: die zulässigen GG sind zu beachten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen

Nur mit der Klasse  CE oder C1E darfst Du mit diesen schweren Hänger fahren  . da speilt das Zugfahrzeug keine Rolle den es ist zu leicht dafür  . Der Hänger mit Last darf nicht mehr als 750 Kilo wiegen bei C und C1   .

Angaben nach ADAC : Der neue EU-Führerschein 2013 

C__ Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

C1_ Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

CE_ Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

C1E Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg oder der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg, soweit die zulässige Gesamtmasse der Kombination jeweils
12.000 kg nicht übersteigt.

Das kommt auf das Ausstellungsdatum deines Führerscheines an. Bis zur Reform 1999 oder danach! Besitzsstandsregelung für Führerscheine alter Art, also vor der Reform:

Alle Führereininhaber von Klasse 3 alt erhalten beim Umtausch in
den Scheckkartenführerschein auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE
und C1/ C1E:

Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:
Diese
Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3)
erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun auch ein Zugfahrzeug mit
zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!
Umfang der Klasse C1E:
Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t
Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs


Du bist auf einem alten Rechtsstand! Lese bitte mal den § 6 Abs. 6 FeV aufmerksam durch und überlege, ob deine Antwort mit den neuen Wissen dann auch so ausgefallen wäre.

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@siggibayr

Was soll denn das? Habe den Stand von vor 1999, auf dem Scheckkartenführerschein sind alle Klassen aufgelistet die ich fahren darf. C ist ab 50 alle 2 Jahre neu zu beantragen, Datum ist eingetragen. BE gilt unbeschränkt! Erbsenzählerei hilft hier nicht weiter.

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@wikinger66

nicht alle 2 sondern alle 5 jahre,augenarzt und doc attest und er gilt wieder 5 jahre

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@wollyuno

Ja, habe mich verschieben, natürlich. Danke für den Hinweis.

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Meines Wissens hat der VW Touran als Zugfahrzeug eine zulässige -gebremste- Anhängelast von 1500 kg.

Folglich ist das Mitführen des Anhängers (2000 kg) nicht zulässig, wenn die tatsächliche Masse des Anhängers größer ist, als in der Zula Teil 1 des Zugfahrzeugs angegebene zulässige Anhängelast.

Die von dir genannte und gewünschte Zugbildung wäre nicht zulässig, deshalb mache ich mir fahrerlaubnisrechtlich auch keine Gedanken.

Nein, Klasse C berechtigt zum Führen eines Kraffahrzeuges über 3,5t mit Anhänger von 750kg

Siehe §6 FEV:

Klasse C:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500
kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem
Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Also einen Solo Lkw (z.Zt. möglich ohne Sondergenehmigung 32.000kg) mit einem 750kg Anhänger.

Aber keinen Pkw mit Anhänger dessen Gesamtzugmasse mehr als 3,5t beträgt.

Das Problem ist der Anhänger