Kann ich meinen Untermietern kündigen, wenn ich die Wohnung bei meinem Vermieter küdnige?
Guten Tag,
ich lebe mit 2 Freunden in einer WG. Ich bin der Haupmieter der Wohnung.
Prinzipiell darf ich meinen Untermietern ja nur bei "berechtigten Interesse" kündigen. Ich bin kein Jurist und das klingt sehr schwammig für mich.
Was ich mich jetzt Frage ist: Ich bin doch selber Mieter bei meinem Vermieter und darf doch meine Wohnung selbst kündigen. Was passiert dann mit meinen Untermietern angenommen, die Kündigung an meinen Vermieter wäre kein berechtigtes Interesse?
Es kann doch nicht sein, dass ich die gesamte Wohnung kündigen darf aber der Untermietvertrag bestehen bleibt. Ich kann doch nichts untervermieten was ich nicht besitze 😂
Leider hat Google mir da nicht geholfen.
(Ich geht davon aus, dass allein mein Auszug aus der Wohnung bereits ein berechtigtes Interesse darstellen würde auch wenn ich die Wohnung anders benutzen würde. Ich mache ja keinen Gewinn mit meinen Freunden und mit Ihnen zusammen zu wohnen ist ja das einzige was mir an ihrer Untermiete überhaupt erst genutzt hat.
Leider gab es in der Vergangenheit Konflikte weshalb ich rechtlich auf Nummer sicher gehen will)
3 Antworten
Salue
Du musst sogar zwingend den Untermietern kündigen. Es bestehen ja zwei Verträge. Der erste ist zwischen Dir und dem Vermieter. Der zweite ist zwischen Dir und den Untermietern. Die Verträge haben miteinander nichts zu tun.
Bei Auszug aus der Wohnung zum Mietende hast Du schlicht keine Zimmer mehr, die Du untervermieten könntest. Das ist eine sehr gute Begründung.
Tellensohn
Das ist generell das Problem der Untemieter ! Kündigt der Hauptmieter beim Vermieter der Wohnung, erlischt der Mieterschutz der Untermieter. Der Hauptmieter als Vermieter muss daher zeitgleich den Untermietern kündigen, denn sein Interesse steht über dem Mieterschutz der Untermieter.
Unterlässt der Hauptmieter die Kündigung der Untermieter, könnten auf ihn Schadenseratzforderungen der Untermieter zukommen.
Prinzipiell darf ich meinen Untermietern ja nur bei "berechtigten Interesse" kündigen.
Die Beendigung des Hauptvertrags ist ein berechtigtes Interesse im Sinne des §573 BGB. Mit der Kündigung sollte es daher normalerweise keine Probleme geben. Außer es gibt noch andere Details dazu, die hier nicht genannt wurden.
Ich würde aber zuvor mit den Untermietern und dem Vermieter die Situation besprechen. Eventuell ist der Eigentümer bereit, mit den Untermietern einen neuen Vertrag zu schließen, sodass diese in der Wohnung bleiben können.