Kann ich meinen Untermietern kündigen, wenn ich die Wohnung bei meinem Vermieter küdnige?

3 Antworten

Salue

Du musst sogar zwingend den Untermietern kündigen. Es bestehen ja zwei Verträge. Der erste ist zwischen Dir und dem Vermieter. Der zweite ist zwischen Dir und den Untermietern. Die Verträge haben miteinander nichts zu tun.

Bei Auszug aus der Wohnung zum Mietende hast Du schlicht keine Zimmer mehr, die Du untervermieten könntest. Das ist eine sehr gute Begründung.

Tellensohn

Das ist generell das Problem der Untemieter ! Kündigt der Hauptmieter beim Vermieter der Wohnung, erlischt der Mieterschutz der Untermieter. Der Hauptmieter als Vermieter muss daher zeitgleich den Untermietern kündigen, denn sein Interesse steht über dem Mieterschutz der Untermieter.

Unterlässt der Hauptmieter die Kündigung der Untermieter, könnten auf ihn Schadenseratzforderungen der Untermieter zukommen.

Prinzipiell darf ich meinen Untermietern ja nur bei "berechtigten Interesse" kündigen.

Die Beendigung des Hauptvertrags ist ein berechtigtes Interesse im Sinne des §573 BGB. Mit der Kündigung sollte es daher normalerweise keine Probleme geben. Außer es gibt noch andere Details dazu, die hier nicht genannt wurden.

Ich würde aber zuvor mit den Untermietern und dem Vermieter die Situation besprechen. Eventuell ist der Eigentümer bereit, mit den Untermietern einen neuen Vertrag zu schließen, sodass diese in der Wohnung bleiben können.