kann ich meinen Nachbar verklagen?
der baum von meinem Nachbar lässt kein bisschen sonne durch weil er so groß ist. er geht nicht wirklich sichtbar auf unser Grundstück(Maximal 1 Meter). aber seine Blätter fliegen auch alle bei uns in den garten. Kann ich ihn dann anklagen und das bringt auch was. also nur anzeigen und die klage wird abgewiesen bringt mir nichts. ich muss dann schon gewinnen. Vielen dank und schöne tage!
9 Antworten
Kann ich ihn dann anklagen
Wenn du kein Staatsanwalt bist, kannst du niemanden "anklagen". Schon gar nicht wegen eines Baumes.
also nur anzeigen
Auf welcher Basis denn? Gegen welches Gesetz verstößt er?
lässt kein bisschen sonne durch weil er so groß ist
Das ist ärgerlich, aber hinzunehmen. Allenfalls wenn der Baum eine Gefahr für Gesundheit/Leben darstellt (z.B. wegen herabfallender Äste) kannst du verlangen, ihn zu stutzen. Alles andere bewegt sich im Bereich der Kulanz.
Du kannst den Nachbarn freundlich bitten, den Baum zu schneiden. Gehört dir deine Immobilie & das Grundstück? Wenn nein, wäre das eh Sache deines Vermieters. Du kannst dich höchstens beim Vermieter beschweren, dass er das regeln soll.
Vergiss es! Das Laub ist unbeachtlich und die Nutzung deines Grundstücks wird nicht eingeschränkt.
Eine "Anzeige" ist sowieso Quatsch, weil es sich um reines Zivilrecht handelt. Aber auch mit einer Klage wirst du keinen Erfolg haben.
Du kannst ihn auffordern den Baum zurück zu schneiden, überhängende Äste zu entfernen.
Den Baum zu fällen wird schwer sein, sofern es ein Deutscher Laubbaum ist.
Das die Blätter in deinen Garten fallen, kannst du nicht verhindern
Der Rückschnitt überhängender Äste kann auch nur dann gefordert werden, wenn die Nutzung des Grundstücks dadurch eingeschränkt wird. § 910 (2) BGB
Das ist bei Ästen in mehreren Metern Höhe kaum der Fall.
Je nach dem ob die äste über den Zaun ragen etc. kann man beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag stellen. d.h. den Nachbarn gerichtlich auffordern lassen, den Zustand abzustellen.
Stellt sich nur die Frage, wie es der Richter sieht. Wenn der Richter sagt: "Ne der Nachbar darf den Baum stehen lassen wie er ist, würde das dann bedeuten, dass die Kosten für das Verfahren beim Antragsteller hängen bleiben.
Eher nicht. Es kommt darauf an wie weit der Baum von der Grundstücksgrenze entfernt steht und ob das Gehölz schon unter Bestandsschutz fällt.