Kann ich ein Auto mit 6kmh schon ab 15 fahren?
Hallo ich habe grad so eben gesehen das ich ein Auto mit 6 kmh schon ab 15 fahren darf.
Stimmt das?
Und wenn nur mit bestimmten Autos? Hatte an einen Fiat Panda bj. 2005 gedacht.
Ich hab soeben bei Chabo gesehen das er ein auto fährt mit 6 kmh ohne zulassung.
Auch einen Fiat Panda aber halt gedrosselt.
Hier nochmal das Video von Chabo dazu.
Ab Min 2:50 sagt er was dazu.
6 Antworten
Ja darf man ich selber bin 23 Jahre alt habe ein Fiat mit 6 kmh darf komplett fuherscheinfrei fahren
Mit Klasse AM darfst du ab 15 Jahren vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge fahren, d.h. maximal 45 km/h, max 425kg, max 50ccm bei Benzinmotoren oder 500ccm bei Dieselmotoren, max 6 kW.
Ein Fiat Panda erfüllt nicht einen einzigen dieser Punkte.
Ich hab soeben bei Chabo gesehen das er ein auto fährt mit 6 kmh ohne zulassung.
Für Fahrzeuge bis einschließlich 6 km/h ist keine Zulassung erforderlich, §1 FZV:
Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung ihrer Anhänger.
Eine Versicherung wirb ebenfalls nicht benötigt, siehe §2 PflVG:
(1) § 1 gilt nicht für
Halter von
a) Kraftfahrzeugen, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sechs Kilometer je Stunde nicht übersteigt,
Das gezeigte Fahrzeug benötigt trotzdem eine Fahrerlaubnis der Klasse B. Die FeV nimmt in §4 zwar bestimmte Fahrzeuge von der Fahrerlaubnispflicht aus, wenn sie nicht schneller als 6 km/h fahren, das gezeigte Fahrzeug gehört jedoch nicht dazu.
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
3. Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.
Das Fahrzeug ist keine Zugmaschine, selbstfahrende Arbeitsmaschine oder Stapler, es ist ein PKW zur Personenbeförderung, somit macht sich der Fahrer wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar, wenn er keine Fahrerlaubnis besitzt.
Nein, das geht nicht. Ab dem 15ten Lebensjahr hast du das Recht einen Roller mit einem offiziell abgeschlossenen 60er Schein zu fahren. Das heißt du darfst dir einen Roller ( 60 km/h) kaufen und diesen legal fahren. Autos sind jedoch generell ab 17/18 Jahren zu fahren. Abgesehen davon, ist selbst dein genannter Wagen mit einer höchst Geschwindigkeit von 90kmh fest zuhalten.
Es gibt keinen „60er Schein“.
Entweder AM, damit darf man (eigentlich) bis 45 km/h fahren, oder A1 (keine Tempobeschränkung).
War das nicht so, dass Fzge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6km/h führerschein-frei sind, sodass auf ein 15 Jähriger sie fahren darf?
Das Problem dabei ist, dass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 6 km/h betragen darf. Die liegt bei Deinem Panda aber deutlich höher. Und nur mal eben einfach drosseln reicht nicht aus.
dir ist schon bewusst was 6 kmh bedeutet, das ist Fussgängergeschwndigkeit.
Jede oma im Rollator ist schneller
Jede oma im Rollator ist schneller
Die neuen E-Rollatoren schaffen sogar bis zu 50 km/h.