Kann ich angezeigt werden wenn ich mit einem Fake Ausweis versuche in eine Shisha Bar zu kommen?

11 Antworten

Es entsteht ja kein Vermögensnachteil, wenn du "betrügerisch" in die Bar gelangst. Insofern würde die Polizei nur den Ausweis einkassieren und an das Einwohnermeldeamt zusenden, damit der Eigentümer ein paar Unannehmlichkeiten hat.

Vom Gastrobesitzer kannst du angezeigt werden wegen "Erschleichen einer Leistung" beim Eintreten und beim Konsumieren auch für "Betrug", da du Eingang genommen hast mit der Absicht zu konsumieren; war also kein Zufall.

Von Gesetzes wegen für "Falschidentifikation und Missbrauch eines amtlichen Ausweises". Vor der Polizei wäre es deshalb schlauer, sich garnicht auszuweisen. Aber Urkundenfälschung ist es nicht. Du hast ja kein Schriftstück nachgemacht.

Still  11.09.2021, 08:40

Da der Eintritt ohne Entgelt erfolgt, liegt auch keine Leistungserschleichung vor.

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tenno5034  11.09.2021, 08:41
@Still

Doch, der Gastronom gewährt im Rahmen seinens Hausrechts Eintritt.

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Still  11.09.2021, 08:42
@tenno5034

Ja, aber ohne Entgelt, also Eintrittsgebühr. § 265a verlangt, dass der Täter sich um die Entgeltung drückt.

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tenno5034  11.09.2021, 08:48
@Still

Ich schrieb: "Erschleichen einer Leistung mit der Absicht der Konsumation". Die Konsumation hätte ohne Erschleichen der Leistung nicht stattfinden können. Somit zählt die Konsumation zur erschlichenen Leistung und wird darüber hinaus zum Betrug, da er diese Leistung (die Konsumation) das Montiv zur Tat war.

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Still  11.09.2021, 08:51
@tenno5034
den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten,

Zitat aus dem § 265a

Der entgeltfreie Zugang in die Bar erfüllt somit nicht den Tatbestand.

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tenno5034  11.09.2021, 08:54
@Still

Die Tat (Erschleichung der Leistung) wird rechtswirksam, sobald er etwas bestellt hat. Er muss es nicht mal konsumieren.

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Still  11.09.2021, 08:56
@tenno5034

Er wird doch die Getränke bezahlen! Er täuscht nur über sein Alter hinweg, damit er hinein kommt. Und dieses "Hineinkommen" ist unentgeltlich und fällt somit nicht unter Leistungserschleichung.

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tenno5034  11.09.2021, 09:02
@Still

Nää, die Konsumation ist Teil des Hineingelangens. Wenn er nur kostenfreie Leistung bezient - sich nach Kumpels umsehen oder die (kostenlose) Toilette benutzen - mag das knapp durchgehen. Müsste aber dennoch von einem Richter beurteilt werden; wir können nur Mutmassungen anstellen.
Mit einer Konsumation ist aber ein monetärer Gewinn verbunden, der in kausalem Zusammenhang mit dem Eintritt steht. Diese Leistung kann er nur beziehen, WEIL er einen falschen Ausweis vorlegte. Damit ist die Leistung erschlichen und sogar der Betrug vollendet.

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Still  11.09.2021, 09:07
@tenno5034

Er entrichtet für jede Leistung ausnahmslos das Entgelt und hat nicht die Absicht, sich davor zu drücken. Insofern ist die Leistungserschleichung faktisch nicht gegeben und kann auch nicht angeklagt werden.

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tenno5034  11.09.2021, 10:46
@Still

Die Leistungserschleichung ist im Kontext und kausal betrachtet sehr wohl gegeben: Sie wird nämlich nur nach Vorzeigen eines amtlichen, gültigen Ausweises erbracht.

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Still  11.09.2021, 13:24
@tenno5034

Wo bitte wird denn das Entgelt nicht gezahlt? Der Eintritt ist kostenlos.

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Das Verwenden einer gefälschten Urkunde ist strafbar. Das ist es echt nicht wert..

Still  11.09.2021, 08:40

Die Urkunde ist aber ein Original.

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elmundoesloco  11.09.2021, 08:44
@Still

Da steht Fake Ausweis.. Fake ist für mich das englische Wort für Fälschung.

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Still  11.09.2021, 08:48
@elmundoesloco

Mein Fehler, dachte er zeigt den Ausweis eines Freundes vor. Die Frage ist aber, ob der Eintritt in eine Bar Rechtsverkehr im Sinne des StGB darstellt.

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elmundoesloco  11.09.2021, 08:55
@Still

Ja, der Eintritt zu einer Veranstaltung oder in eine Bar ist insbesondere dann Rechtsverkehr im Sinne des StGB, wenn an den Eintritt die Bedingung der Volljährigkeit geknüpft ist. Schließlich erkläre ich ja, dass ich 18 bin und mir von daher der Zutritt grundsätzlich aufgrund meines Alters nicht verboten werden kann (wohl aber aus anderen Gründen).

Wenn der Zutritt nur ab 18 ist und ich einen Ausweis benutze der nicht mir ist, dann ist das ebenfalls strafbar, § 281 StGB. Schließlich täusche ich mit einem fremden Ausweis meine Volljährigkeit vor.

Wenn ich meinen Ausweis verfälsche oder einen gefälschten Ausweis gebrauche, ist das ebenfalls strafbar (§ 267 StGB).

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Still  11.09.2021, 08:59
@elmundoesloco

Sinniger Weise finde ich keine Definition für Rechtsverkehr, aber dem Wirt entsteht keinerlei Vermögensnachteil durch die "Täuschung", ist also kein Geschädigter.

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elmundoesloco  11.09.2021, 09:07
@Still

Spätestens wenn in der Bar oder bei der Veranstaltung von der Polizei der Jugendschutz kontrolliert wird, entsteht dem Wirt oder Veranstalter ein gewaltiger Schaden. Da kann er sich nicht herausreden, dass er ja den Ausweis kontrolliert hat. Man muss auch das Bild und den Rest des Ausweises kontrollieren. Manche Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten hat man schon verwirklicht, wenn man sie nur begeht und es zu keinem "Erfolg" gekommen ist (z. B. besoffen im Auto sitzen und den Motor anlassen, das Handy in die Hand nehmen, während der Motor läuft, usw.).

Eine Definition für Rechtsverkehr wirst du auch nicht finden (außer vielleicht dem Rechtsverkehr im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes). Rechtsverkehr ist grob alles was ich an rechtlichen Erklärungen gegenüber anderen abgebe. Es beinhaltet alles was nötig ist um z. B. auf ein Konzert zu dürfen wie

  1. Vorlage der Eintrittskarte als Nachweis, dass ich für das Konzert bezahlt habe
  2. Erklärung, dass ich über 18 bin oder
  3. das meine Eltern mir erlaubt haben zu dem Konzert zu gehen (sog. "Muttischein") oder
  4. das meine Eltern einer anderen Person über 18, die auch anwesend sein wird, für diesen Moment das Sorge- und Aufsichtsrecht kurzfristig übertragen haben
  5. ich über keine der obigen genannten Punkte die Unwahrheit sage oder über einen Umstand hinwegtäusche.
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Still  11.09.2021, 09:11
@elmundoesloco

Der Wirt hat ja seine Aufgabe erfüllt und "nur" den gefälschten Ausweis nicht erkannt. Dafür wird er wohl kaum zur Rechenschaft gezogen.(hält natürlich von der Qualität des Ausweises ab)

Wenn mir als PKW-Halter ein gefälschter Führerschein vorgehalten wird und ich daraufhin den Täuscher fahren lasse, mache ich mich auch nicht strafbar, da ich meiner Pflicht nachgekommen bin.

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elmundoesloco  13.09.2021, 17:48
@Still

Es gibt schon sehr eindeutige und allgemein bekannte Fälschungssicherungen bei Führerschein und Perso. Die sind für jeden Laien auf den ersten Blick zu erkennen (z. B. die Kippbilder im Perso). Wenn man natürlich die überaus perfekte Fälschung hat, dann kann keiner was für.

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Eig wird sowas mit einer Anzeige bestraft, also mit Polizei usw. Es kann natürlich sein das euch die Besitzer einfach nur wegschicken da habt ihr dann halt nochmal Glück gehabt. Wartet doch einfach die paar Jahre die noch fehlen und trefft euch bei euch Daheim, ging früher auch net anders 😂.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Urkundenfälschung ist eine Straftat.

Dann kannste dich besser so reinmogeln, dann bekommen nur deine Eltern und der Besitzer ärgern. Wenn eine Bar Minderjährige bedient machen die sich auch "strafbar".

Eigentlich trotzdem ziemlich dumm. Warte bis du 18 bist, dann gehts...

alinaxlnm 
Fragesteller
 11.09.2021, 08:26

Kann mich ja nicht reinschmuggeln wenn die den Ausweis sehen wollen :D

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Still  11.09.2021, 08:38

Die Urkunde wird doch in keiner Weise ver/gefälscht.

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