Kann ich als Fußgänger bei der Polizeikontrolle auch alles ausschlagen?

7 Antworten

Natürlich den Ausweis muss ich zeigen.

Nö. Musst ihn ja nichtmal dabei haben.

Aber wenn die, die Taschen kontrollieren wollen etc. kann ich das verneinen?

Verneinen? Nun, wenn sie fragen, ob du sie freiwillig hineinschauen lässt, darfst du das ablehnen.

Wenn sie einen Tatverdacht haben, nützt das ablehnen aber nichts.

Grundsätzlich hat das nichts damit zu tun, wie oder mit was man unterwegs ist.

Gruß S.

Answer1234567  29.01.2023, 18:41
> Natürlich den Ausweis muss ich zeigen.
Nö. Musst ihn ja nichtmal dabei haben.

Naja, wenn du ihn dabei hast, musst du ihn durchaus vorzeigen.

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Sirius66  29.01.2023, 20:12
@Answer1234567

Wenn der FS beim Banküberfall beobachtet wurde, muss er auch seinen Rucksack hergeben.

Diese "wenn's" kann man beliebig ausbauen und sich immer mehr von der Frage entfernen.

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Answer1234567  29.01.2023, 22:17
@Sirius66

Ging mir jetzt nur um die pauschale Verneinung der Pflicht, einen Ausweis vorzuzeigen (eine Interpretation, die in deiner Aussage sicher nicht intendiert war, die Dritte aber daraus u. U. ableiten).

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Hallo Socalt,

wir haben immer noch Grundrechte - und wo kein Ermittlungsverfahren eröffnet ist, kann auch niemand nach irgendwelchen Beweisen suchen. Man hat das Recht, zu erfahren, gegen was gegen einen selbst ermittelt wir und welchen Status man in dem Verfahren hat.

Es könnten auch Situationen entstehen, wo von einer Person ausgehend Gefahr in Verzug vermutet wird - und da dürfen Polizist*innen direkt handeln, um eine mögliche Gefahr abzuwehren. Wir kennen das bei Veranstaltungen wie auch am Flughafen. Lehnt man die Durchsuchung ab, wird man zu der Veranstaltung oder zum Flug nicht zugelassen.

Angaben zur Person muss man bei einer Personenkontrolle machen, d.h. den Ausweis zeigen.

Es gab schon Aktionen, wo auf Autobahnen nach Drogen gesucht wurde. Zunächst wurden Verkehrsteilnehmer*innen zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle, wo sie sich ausweisen, Führerschein und Fahrzeugpapiere zeigen mussten, aus dem fließenden Verkehr geführt.

Hatte sich ein Verdacht auf Besitz oder Schmuggel von Drogen ergeben, wäre ein Ermittlungsverfahren eröffnet worden, wo die Polizeit das Fahrzeug wie die Personen hätte durchsuchen können ohne dass man dem hätte rechstwirksam widersprechen können.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen

Du kannst zwar "nein" sagen, aber das hat keine aufschiebende Wirkung.

https://dejure.org/gesetze/PolG/34.html

Solange feststeht, dass es sich um eine freiwillige Kontrolle ohne trifftigen Grund handelt ja. Wenn der Polizist sich damit nicht zufrieden gibt, dann lass ihn trotzdem machen und erheb im Nachhinein Beschwerde.

Die allermeisten Polizisten sind professionell. Und sie erklären Dir die Rechtslage. Ja, natürlich darf die Polizei ohne begründeten Verdacht Dich nicht durchsuchen. Und sie wird es auch nicht tun. Auf die Bitte „öffnen Sie mal ihre Tasche“ kannst Du immer Nein sagen. Wenn die Polizei einen Tatverdacht hat, wird sie es Dir mitteilen und dann ggf. Eben doch Deine Tasche durchsuchen.

Oder anders gesagt: Einfach immer Nein sagen. Das was sie dürfen, machen sie dann schon. Und wehren kannst Du Dich sowieso erst im Nachhinein.

Still  29.01.2023, 16:19

Es geht auch ohne Tatverdacht nach dem POLG.

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segler1968  29.01.2023, 16:26
@Still

Ja, es geht ohne Tatverdacht, aber nicht ohne begründeten Verdacht. Der kann auch anders begründet sein z.B. durch den Aufenthalt an einem bestimmten Ort etc. Einfach irgendwo irgendjemand auf der Straße durchsuchen wollen geht halt nicht.

Aber es ist richtig: Sagen kann man das, gegen die Polizei sich zu wehren ist immer eine schlechte Idee in der konkreten Situation.

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