Kann eine Religion verboten werden, wenn sie gegen die Verfassung ist?

7 Antworten

 Nein.

Völkerrechtlich ist Deutschland aufgrund der Europäischen Menschentechtskonvention zum Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit leider verpflichtet.

Das ist der Grund, warum Verfassungsfeindliche Religionen wie z.B. der Islam nicht verboten werden können.

Lediglich Abspaltungen einer Mutterreligion ( Sekten ) können an der öffentlichen Ausübung gehindert bzw. eingeschränkt werden, wenn bewiesen wurde das sie eine reale Bedrohung für ihre Mitglieder sind, also wenn Mitgliedern physische und/oder psychische ( z.B. sexuelle Übergriffe, Ausbeutung, körperliche Züchtigung ...usw. ) Schäden erleiden.

Woher ich das weiß:Recherche

Laut dem Bundesverfassungsgericht kommt es auf die Worte und Taten der jeweiligen religiösen Gemeinde an, nicht auf Schriften. Viele religiöse Schriften enthalten Dinge, die nicht alle mit der FDGO zu vereinbaren sind.

Der bekannte Staatsrechtler Prof. Karl Albrecht Schachtschneider argumentiert, dass sich Muslime nicht auf Art. 4 Abs. 2 GG berufen können, da der Islam keine grundrechtsfähige Religion sei. Denn wesentlich sei der Islam ein Rechtssystem, dem eine nachhaltige Säkularisierung fehlt. Deswegen sei etwa der Bau von Moscheen nicht durch die Verfassung gedeckt.

Der bekannte Rechtspopulist Geert Wilders erklärt, dass der Islam eine totalitäre Ideologie sei wie der Faschismus oder Kommunismus und weniger eine Religion. Deswegen möchte er am Liebsten auch den Koran verbieten und Moscheen schließen. Schau hier (8:26 - 9:45).

Aylamanolo  29.12.2023, 15:20

ich bin keine Freundin des Islam, aber auch nicht von Geert Wilders.

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Ja, eine Religion kann in ihrer Ausübung eingeschränkt oder im Extremfall verboten werden, wenn sie verfassungswidrig ist.

Die Freiheit der Religionsausübung gehört zu den Grund- und Menschenrechten und ist in allen Verfassungen und in der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen niedergelegt. Diese Freiheit ist aber nicht schrankenlos. Die Religionsfreiheit findet ihre Grenze in den konkurrierenden Grund- und Menschenrechten andere Menschen, die durch die Ausübung religiöser Praktiken und Überzeugungen ihre Grundfreiheiten verletzt sehen. Der Staat hat heute die Aufgabe, die konkurrierenden Grundrechte zu sichern und zu einem Ausgleich zu bringen.

https://www.bpb.de/die-bpb/presse/51185/die-grenzen-der-religionsfreiheit/

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Ja. Kann sie oder Teile davon.

Das ist eine rein theoretische Frage, denn so eine Religion ist mir nicht bekannt.

Weil die Religionsfreiheit nach Artikel 4 Absatz 1 selbst Verfassungsrang hat, wird man sie in so einem Fall trotzdem nicht vollständig verbieten dürfen.

Es würden dann sicher nur die Teile davon verboten, die konkret gegen die Verfassung verstoßen.