kann ein in mündlicher absprache aufgehobener unterhalt plötzlich wieder angefordert werden?
hallo mein mann hat 2 kinder aus erster ehe einen sohn und eine tochter. vor 10 jahren wurde mündlich ausgemacht, das jeder 1 kind behält, und seine exfrau uns keinen extra unterhalt zahlen mußte, da er bzw wir das ältere kind hatten.(sohn) seit 2 jahren ist der sohn nun bei uns ausgezogen. bis jetzt verlangte die ex auch keinen unterhalt. im januar bekam sie nun ein drittes kind(natürlich von einem anderen mann)und weis jetzt anscheinend nicht wie sie dieses ernähren soll. jetzt möchte sie auf einmal wieder unterhalt für die tochter , obwohl wir vor 10 jahren diese gegenseitige mündliche absprache hatten . ist dies rechtens?
danke für eure antworten
2 Antworten
Auf Kindesunterhalt können Eltern nicht wirksam verzichten. Weil es nämlich genau genommen ein Anspruch ist, den das Kind selbst gegen die Eltern hat. Es kassiert also nicht ein Elternteil "für das Kind". Das bedeutet, daß sämtliche Absprachen zwischen den Eltern auf Verzicht oder Änderung des Unterhaltsanspruches unwirksam sind. Und das bedeutet auch, daß jederzeit wieder der tatsächliche Unterhaltsanspruch geltend gemacht werden kann. Von allen Beteiligten.... ;-)
Das Kind hat Anspruch auf Unterhalt. Das ist (Gott sei Dank) einfach so und das hat er auch zu zahlen.
Nun, ich schätze mal, da die Kinder ja "aufgeteilt" wurden, ist das mit dem Unterhalt schwieriger. Da solltet ihr euch mal an einen Anwalt wenden. Aber wenn der Sohn jetzt bei euch nicht mehr wohnt, entsteht euch ja keine Mehrbelastung durch das Kind, sodass Unterhalt an das Andere gezahlt werden kann/muss.
können wir den unterhalt den sie über jahre hinweg nicht an uns bezahlt hat, dann auch wieder geltend machen?