Muss eine Frau auch Kindesunterhalt bezahlen, wenn der Mann sich weigert, das Kind zur Adoption freigegeben (Red Pill)?

8 Antworten

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Der Vater will das Kind und nimmt es auf, die Mutter will nix mit ihm zu tun haben - ist sie doch unterhaltspflichtig (vorausgesetzt sie hat einen Job) oder kann sie sich ihrer Pflichten entziehen?

Ob sie dem Mann gegenüber unterhaltspflichtig ist, hängt von verschiedenen Sachen ab, aber für das Kind ist sie in jedem Fall unterhaltspflichtig. Selbst wenn sie arbeitslos ist, zahlt der Staat Unterhaltsvorschuss, den sie zurück zahlen muss, wenn sie wieder Arbeit hat.

44OttoNormal 
Fragesteller
 23.08.2021, 14:32

Dann hat sie keine Motivation, sich einen Job zu suchen

LazyDice  23.08.2021, 16:57
@44OttoNormal

Naja, das ist die Gesetzeslage. Kann man finden wie man will.

Klar, möglicherweise nehmen unterhaltsverweigernde Elternteile das als Vorwand sich keine Arbeit zu suchen. Ein A***och ist ein A***loch - egal ob männlich oder weiblich.

 ist sie doch unterhaltspflichtig (vorausgesetzt sie hat einen Job)

Ja, natürlich ist sie unterhaltspflichtig. Das Gesetz ist völlig geschlechtssymmetrisch formuliert.

Das Problem der scheinbaren Einseitigkeit gegen den Mann liegt nicht den Gesetzen, sondern an der Rechtsprechung pro Mutter. Kinder leben fast immer bei der Mutter und der Vater muss zahlen. Es gibt aber auch seltene umgekehrte Fälle, bei denen der Vater die Kinder erzieht und die Mütter zahlen.

Dahika  23.08.2021, 14:37

Kinder leben fast immer bei der Mutter und der Vater muss zahlen.

Nun, da heutzutage es immer noch meistens die Mütter es sind, die beruflich zurückstecken und die Kinder aufziehen, ist das auch in Ordnung. Wenn aber beide Eltern sich gleich viel um die Kinder gekümmert haben, bekommen sehr wohl auch oft die Väter die Kinder.

Derjenige wo das Kind nicht lebt zahlt Barunterhalt. Der wo das Kind lebt übernimmt den Betreuungsunterhalt.

Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob es sich um die Mutter oder den Vater handelt. Oder gar um Beide, wenn das Kind z.B. bei den Großeltern lebt.

Und zur Adoption freigeben kann man das Kind nur mit Zustimmung des anderen Elternteils (wenn dieser bekannt ist bzw. von der Geburt weiß).

Auch von den "Erziehungspflichten" kann man sich im Grunde genommen nicht freisprechen. Man kann sich der Verantwortung entziehen. Aber neben dem Umgangsrecht, gibt es eben auch die Umgangspflicht. Nur wer will die unbedingt durchsetzen, wenn der andere Elternteil ein Blödmann ist? Und neben dem Sorgerecht gibt es die Fürsorgepflicht.

Also nur weil Jemand keine Lust hat Unterhalt zu zahlen, kann man sich nicht das Kind schnappen und mal eben kurz zur Adoption freigeben ;-).

"Männerrechtsvideos": ...aber grundsätzlich Unterhalt zahlen muss...

Auch das ist doch Blödsinn! Er muss dann Unterhalt zahlen, wenn das Kind nicht bei ihm lebt. Und ab 18 sind beide Elternteile barunterhaltsverpflichtet.

Und vielfach sind die Probleme des Mannes ja auch hausgemacht. Denn es steht ihm doch frei nach dem Mutterschutz Zuhause zu bleiben und sich als Hausmann zu betätigen. Damit steigen auch seine Chancen, dass ihm im Fall der Trennung die Kinder zugesprochen werden. Und wie viele Väter kümmern sich jahrelang nicht um das gemeinsame Sorgerecht? Das kann man doch auch schon vor der Geburt klar machen...

Oder Väter die es jahrelang total klasse finden, wenn sie sich um Haus und Kinder kümmert und sich dann wundern, wenn die Kinder nach der Trennung bei der Mutter bleiben wollen, weil der Vater eh nie Zuhause ist.

Sicherlich gibt es noch viel zu tun um die Rechte der Väter zu stärken. Und ich finde Frauen, die nichts unversucht lassen die Rechte der Väter zu boykottieren auch zum kotzen. Ebenso finde ich auch nicht, dass ein Kind zwangsläufig bei der Mutter besser aufgehoben ist.

Nur Väter sollten sich auch von Anbeginn in die Erziehung und Betreuung einbringen und vielleicht manchmal auch besser bei der Wahl ihrer Bettpartnerinnen genauer hinschauen.

Beide Eltern müssen einer Adoption zustimmen. Und beide sind gleichermaßen unterhaltspflichtig.

Anscheinend wird auf diesen Versammlungen nur Unsinn geredet, und das Wesentliche außen vor gelassen, dazu gehört auch die Rechtslage.

Wenn die vaterschaft anerkannt is muss er eineilligen dass das kind zur addoption freigegeben wird.

Eine die mutter kann nicht einfach den vater das kind wegnehmen so viele rechte hat sie auch nicht.

Und ja sie muss dann unterhalt zahln.