Nachehelicher Unterhalt nach 3 Jahren
Hallo! Ich hätte da eine kurze Frage:
Mein Mann ist seit 2010 geschieden, seine Exfrau hat damals Teilzeit gearbeitet, seine Tochter war 15 Jahre alt.
Bei der Scheidung wurde der Kindesunterhalt berechnet, Ex-Ehegattenunterhalt stand seiner Exfrau nicht zu.
Wir sind nun seit 2012 verheiratet. Seine Tochter ist mittlerweile 18 Jahre und verdient ihr Geld selbst.
Jetzt ist heute ein Schreiben vom Jobcenter seiner Exfrau gekommen, die Auskunft über sein Einkommen haben wollen wg. nachehelichen Unterhalt.
Kann es ihm passieren, dass er für seine Exfrau Unterhalt bezahlen muss? Ob sie jetzt mittlerweile arbeitslos ist wissen wir nicht.
Wir bekommen im Januar ein gemeinsames Kind und ich mach mir natürlich dann finanzielle sorgen...
Vielen Dank!
Sabine
3 Antworten
Dass er Unterhalt an seine Ex zahlen muss, ist sehr unwahrscheinlich. Offenbar ist sie weder erwerbsunfähig (sonst würde sie kein Hartz 4 bekommen), noch muss sie ein Kleinkind betreuen. Ein Unterhaltsanspruch könnte also allenfalls aus der reinen Einkommensdifferenz zwischen Ihr und dem Ex-Mann herrühren.
Ein solcher Unterhaltsanspruch ("Aufstockungsunterhalt" genannt) wird aber nur geschuldet, wenn ein Unterhaltsanspruch bereits zum Zeitpunkt der Scheidung gegeben war. Da die Frau aber erst nach der Scheidung arbeitslos geworden ist, liegt diese Voraussetzung auch nicht vor.
Ich würde sagen, dass kein Unterhalt an die Exfrau zu zahlen ist. Die Tochter ist volljährig und die Exfrau war zum Zeitpunkt der Scheidung nicht arbeitslos. Wenn die Exfrau nach der Scheidung arbeitslos wurde, entfällt ein Anspruch auf nachehelichem Unterhalt für die Exfrau. Klar versucht das Amt da Geld zu holen, wo es glaubt, etwas holen zu können. Ich würde an deiner Stelle einen Anwalt aufsuchen, mich beraten lassen und gegen die Forderung des Jobcenters Widerspruch einlegen, der ja auch begründet werden kann, wenn der Anwalt feststellt, dass kein Unterhaltsanspruch besteht. Glaube das wäre der sicherste Weg.
Hallo Sabine....
wie ist die Geschichte mit dem Nachehelichen Unterhalt ausgegangen?
lg