Muss mein Freund an seine Ex Frau nach Scheidung Unterhalt zahlen?

3 Antworten

Nur, wenn die Ex nicht arbeiten gehen kann. Weil sie z.B. den Sohn pflegen muss oder selber krank ist. Sollte sie uneingeschränkt arbeitsfähig sein, hat sie keinen Anspruch auf Unterhalt.

Masal1979 
Fragesteller
 22.10.2013, 18:07

danke

wirbelwindx  02.02.2018, 07:29

Ganz genau. Hat sie mit der neuen Heirat verwirkt.

Hey,

Die Höhe des Ehegattenunterhaltes richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen der Ehegatten. Ein Unterhaltsanspruch besteht nicht nur dann, wenn ein Ehegatte kein oder zu wenig Einkommen hat wegen Kindesbetreuung, hohem Alter, Krankheit, Ausbildung oder weil er keine Arbeit findet, sondern auch dann, wenn der Ehegatte zwar eine Arbeitsstelle hat, aber nicht genug verdient, um den Standard der ehelichen Lebensverhältnisse aufrechtzuerhalten. Dieser Unterhalt wird als Aufstockungsunterhalt bezeichnet. Ausgangspunkt für die Berechnung der Höhe des Unterhaltes sind die Einkommen des Unterhaltsverpflichteten und des Unterhaltsberechtigten.

Von dem jeweiligen Einkommen werden sodann die Belastungen abgezogen. Hierzu zählen Z.B. Steuern und Sozialabgaben, Zinsen für die Finanzierung des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung und berufsbedingte Aufwendungen. Arbeitet der Unterhaltsverpflichtete oder Unterhaltsberechtigte nicht, obwohl er dies könnte, oder gibt er seinen Arbeitsplatz ohne Grund auf, kann er sich nicht auf Einkommenslosigkeit berufen. Es wird bei ihm als sog. fiktives Einkommen das Arbeitsentgelt als Einkommen zugrundegelegt, das er erzielen könnte.

Verliert der Unterhaltsverpflichtete oder Unterhaltsberechtigte ohne sein Verschulden die Arbeit, so reicht es nicht allein, sich beim Arbeitsamt arbeitslos zu melden. Es wird vielmehr verlangt, dass der Arbeitslose selbst monatlich etwa 20 – 30 Bewerbungen verschickt.

Kümmert sich der Unterhaltsverpflichtete oder Unterhaltsberechtigte allerdings um die gemeinschaftlichen Kinder, so besteht gegebenenfalls nur eine eingeschränkte Verpflichtung einer Erwerbstätigkeit nach zu kommen. Ist das jüngste Kind noch nicht 3 Jahre alt, so ist er nicht einmal zu einer Teilzeittätigkeit verpflichtet. Geht das Kind in den Kindergarten oder zur Schule, muss im Einzelfall geprüft werden, welche Erwerbsobliegenheit im Einzelnen besteht, bis hin zur Vollzeittätigkeit. https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungsrecht/unterhaltsrecht

Von dem nach diesen Kriterien ermittelten Einkommen des Unterhaltspflichtigen wird zunächst der Kindesunterhalt in Abzug gebracht. Sodann wird nach den genannten Kriterien das Einkommen des Unterhaltsberechtigten ermittelt. Hat der oder die Unterhaltsberechtigte bereits während der Ehezeit Einkommen erzielt oder die gemeinschaftlichen Kinder versorgt, errechnet sich die Höhe des Unterhaltes in der Regel aus 3/7 der Differenz der beiden Einkommen.

Ehegattenunterhalt ist heute die absolute Ausnahme. Spätestens 3 Jahre nach der Trennung läuft dieser aus und der Partner muss bis dahin eine Arbeit aufnehmen oder aber AlG 2 beantragen.