Unterhalt an Exehefrau bei Heimunterbringung?
mein Mann ist Unterhaltspflichtig gegenüber seiner Exfrau. Nun muss er ins Pflegeheim. Der Selbstbehalt überschreitet unser Einkommen. Wir werden uns an das Sozialamt wenden müssen. Erhält nun die Exfrau, sie ist mittlerweile auch in Rente, weiterhin Unterhalt ?
3 Antworten
Du meinst wahrscheinlich nicht den "Selbstbehalt", sondern die Selbstbeteiligung an den Kosten des Pflegeheims.
Der monatliche Selbstbehalt liegt normalerweise bei monatlich 1.180,- Euro. Bei einem Heimaufenthalt liegt er aber höher, nämlich in Höhe der Selbstbeteiligung. Wenn darüber hinaus keine Einnahmen mehr übrig bleiben, muss er auch keinen Unterhalt zahlen.
Wichtig: Falls es über den Ehegattenunterhalt einen Titel gibt, z.B. einen Gerichtsbeschluss, so muss dieser Titel unbedingt geändert werden, sonst gilt er trotz des Heimaufenthalts weiter. Wenn die Exfrau den Titel nicht freiwillig zurückgibt und auf ihn verzichtet, muss man beim Familiengericht einen Antrag auf Aufhebung des Titels stellen.
Titel liegt vor. DANKE für die sehr hilfreiche Antwort
solange es ein urteil gibt muss dein mann seiner unterhaltspflicht nachkommen. wenn sich sein einkommen oder seine umstände verändert sind, muss ein antrag beim gericht gestellt werden um den titel oder das urteil ändern zu lassen.
da kommt ja noch einiges auf mich zu......DANKE
Guten Morgen, das ist eine Frage für den Rechtsanwalt, lieben gruß
Wünsche viel Kraft
Merke schon....wird noch ein Kampf LG DANKE