Kann ein Gerichtsvollzieher auch Erstausstattung pfänden?
3 Antworten
Es geht Dir bei Deiner Fragestellung womöglich auch darum, pfändbare Gegenstände dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen.
Das nennt sich strafrechtlich Vollstreckungsvereitelung und ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe zu ahnden. § 288 StGB
Also lass es lieber.
Ein Gerichtsvollzieher kann grundsätzlich alles pfänden, was ein Schuildner nicht braucht.
In dem Unwahrscheinlichen Fall das irgendwas deiner Erstausstattung , zum Beispiel dein TV sehr viel wert ist, kann er eine Ausstauschfändung vornehmen.
Da du einen PC besitzt , kann dieser ebenfals gegen ein Schrottding ausgetauscht werden mit dem du letztlich nur noch Bewerbungen schreiben kannst.
Kommt auf das Alter und Wert des PC's an.
Gibt es eine Möglichkeit meine Sachen vorher unterzubringen?
Kann man das die Sache nicht auf unser Grundstück irgendwo unterbringen?
Es geht darum, das es bei mir sowieso nichts zu pfänden gibt.