Kann die Polizei etwas machen wenn man mit 18 abhaut und die Eltern davon nichts wissen??

8 Antworten

Suchen wird die Polizei nur wenn der Verdacht besteht dass das verschwinden in Zusammenhang mit einer Straftat steht.

Gibt es z.B. ein glaubwürdigen Abschiedsbrief gibt es dazu in der Regel keinen Anlass.

Sollte die Polizei einen finden, werden sie nicht tätig wenn klar ist das derjenige dort wo er ist freiwillig ist.

Die Polizei wird einem nur mitteilen das man vermisst wird.

Die Eltern und andere Angehörige werden nur erfahren das man gefunden wurde, es einem gut geht, mehr aber auch nicht.

Artus01  26.04.2023, 20:49
Gibt es z.B. ein glaubwürdigen Abschiedsbrief gibt es dazu in der Regel keinen Anlass.

Das kann so nicht gemeint sein ....

0
Tand0r  26.04.2023, 21:25
@Artus01

Damit war natürlich kein angekündigter Selbstmord gemeint.

0

Als Erwachsener ist glaube ich frühestens nach 3 Tagen ne Vermisstenanzeige möglich, außer bei gesundheitlichen Einschränkungen.

Ein Fahndungsaufruf kommt trotzdem nicht.

Nur in ner Personenkontrolle kann es dann halt peinlich werden.

Aber im GG ist das Prinzip der freizügigkeit verankert, das heisst, als volljähriger darfst du sein wo, wann wie lang du bist (zumindest fast)

Wenn Tatsachen darauf hindeuten, dass für dich eine konkrete Gefahr für Leib und Leben besteht (sowohl eine Gefahr durch Dritte als auch eine mittelbare oder unmittelbare Eigengefährdung) oder dein Verschwinden mit Straftaten in Verbindung gebracht wird, kannst du zur Fahndung ausgeschrieben werden, ggf. auch öffentlich.

Wenn die Polizei dich antrifft, wird man überprüfen, ob es dir gut geht, ob eine Gefahr für dich oder Dritte besteht. Wenn das alles verneint wird, kannst du wieder gehen, die Fahndung wird gelöscht. Angaben zu deiner Situation und zu deinem Aufenthaltsort erhalten Angehörige oder sonst Dritte im Regelfall nur, wenn du damit einverstanden bist.

Mit 18 kannst du machen was du willst. Deine Eltern könnten nach einiger Zeit ne Vermissten Anzeige aufgeben, aber dann gehst du einfach zur Polizei und sagst das es dir gut geht.

Niemand kann dich ab 18 zwingen irgendwoh zu sein wo du nicht sein willst.

Die Eltern eines ehemaligen Mitbewohners (Ü18) haben sich mal an die Polizei gewandt, weil er sich (anders als sonst) länger nicht gemeldet hatte. Mit ihm war alles okay. Die Polizei kam dann aber tatsächlich bei uns in der WG vorbei und hat sich nach seinem Wohlbefinden erkundigt.