Würden Polizisten es den eltern sagen wen das kind ohne denen Erlaubnis mit 18 auszieht?

8 Antworten

Mit 18 kannst du über dein Leben entscheiden. Die Eltern einer entfernten Bekannten sahen das anders. Sie warteten vor dem Hörsal und wollten die Tochter zur Rede stellen, was die aber nicht wollte. Ein Freund der jungen Frau rief die Polizei an. Die kam und erteilte den Eltern einen Platzverweis.

Die junge Frau ging zu einem Anwalt, und der schrieb den Eltern, dass sie sich bei weiteren Annäherunsversuchen des "Stalking" straffällig machen. Das hat geholfen.

Trotzdem ist es schlimm, wenn die Eltern-Kind-Beziehung so aus dem Ruder läuft.

Grundsätzlich darf man ab 18 selbst über seinen Wohnort entscheiden. Aber die Eltern werden zwangsläufig wissen, dass ihr Kind ausgezogen ist. Ob die Adresse langfristig geheim bleibt, ist so eine Sache. Allein die Bürokratie kann ihr einen Strich durch die Rechnung machen.

Wenn die Eltern aber zur Polizei gehen und die Beamten sie "finden" kann deine Freundin erklären, dass es ihr gut geht, sie nicht in Gefahr ist und ihre Eltern bitte nicht über den Aufenthaltsort benachrichtigt werden.

In dem Fall zum Jugendamt oder zur Polizei. Dort kann sie dann Hilfe bekommen und ausziehen ohne Probleme. Außerdem werden die Eltern in solchen Fällen bestraft. Nicht einfach weglaufen und irgendwo einziehen, denn im Laufe der Zeit geht das eh nicht lange gut.

Mit 18 ist das Mädel volljährig und kann ausziehen, wann immer sie will!

Wenn sie Repressalien vom Elternhaus befürchtet, soll sie sich an das nächste Frauenhaus wenden, die helfen ihr erst einmal unterzukommen und weg zu kommen.

Einfach mal Frauenhaus und den Wohnort als Suchbegriff in Google eingeben und tagsüber anrufen. Alles weitere bekommt sie telefonisch erklärt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – bin selber geschieden mit 2 davon betroffenen Kindern
Goodnight  21.07.2023, 22:58

Genau so geht das!

Danke dir!

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Da gibt es die Datenschutzverordnung. Die Polizei muß den Wunsch der Tochter respektieren, daß den Eltern diese Adresee NICHt mitgeteilt wird.

Da der Auszug aus der elterlichen Wohnung kein Straftatbestand ist und das Leben in der neuen Wohnung ebenfalls, besteht auch kein Grund, den Eltern die Adresse mitzuteilen.

Da aber Kindesmißhandlung ein Straftatbestand ist, kann die Tochter der Polizei das mitteilen, und die werden dann gegen die Eltern ermitteln MÜSSEN.

Zur Polizei zu gehen wäre aus der Sicht der Eltern keine gute Idee.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung