Kann der Verkäufer nach bezahlung zurücktreten?

4 Antworten

Habe den Betrag erstmal durch Paypal einfrieren lassen, bevor ich an einen Betrüger geraten bin.

Man kann den Betrag nicht einfach "einfrieren", kannst nur einen Käuferschutzantrag stellen der automatisch abläuft, sofern du per Waren & Dienstleistungen bezahlt hast, was ja in deinem Fall so ist.

Welche Möglichkeiten bleiben mir nun das Produkt zu erhalten.

Lieferung anmahnen dir binnen 10 Tage die Ware zukommen zu lassen, ansonsten leitest du rechtliche Schritte inkl. Klageerhebung vor dem Zivilgericht ein.

Ob es am Ende was bringt, ist eine andere Sache.
Den wahrscheinlich hat der Verkäufer keine Ware, ändert aber nichts daran dass er sie dann beschaffen muss um sie dir so zu liefern wie er sie dir verkauft ist.

Ist der Verkäufer jedoch minderjährig, kommen neue Probleme.
Einseitig vom Kaufvertrag kann man jedoch nicht zurücktreten.

TheFruityDuty 
Fragesteller
 07.09.2021, 11:17

Angenommen der Verkäufer ist minderjährig und nutzt einen von ihm erstellten PayPal Account. PayPal weist darauf hin das Personen unter 18 Jahren keinen Account erstellen dürfen. Was ändert sich diesbezüglich an der Situation?

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RobertLiebling  07.09.2021, 11:20
@TheFruityDuty

Der Kaufvertrag löst sich in Luft auf, weil die Eltern ganz sicher nicht einverstanden sind. Damit haben sich deine Ansprüche auf die Ware erledigt.

Paypal ist sauer auf den "Verkäufer" und kündigt ihm für alle Zeiten die Freundschaft.

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Comp4ny  07.09.2021, 11:30
@TheFruityDuty

Robert hat es eigentlich auf den Punkt gebracht.
Die Wahrscheinlichkeit dass die Eltern damit einverstanden sind, ist dann doch eher gering.

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TheFruityDuty 
Fragesteller
 07.09.2021, 17:49
@Comp4ny

Ich habe recherchiert und herausgefunden, dass der Verkäufer Volljährig ist. Ich werde ihn bei der Örtlichen Behörde melden, auch wenn warscheinlich nicht viel passieren wird. Ich hoffe es wird ihm eine Lehre sein. Danke für die Hilfe und beantwortung meiner Fragen.

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Ihr habt einen verbindlichen Kaufvertrag geschlossen.

Die Erfüllung (also Lieferung) ließe sich auch gerichtlich durchsetzen.

Vorher solltest du allerdings abchecken, ob der Verkäufer nicht vielleicht minderjährig ist. Denn dann stünde der Vertrag unter dem Vorbehalt der Genehmigung seiner gesetzlichen Vertreter.

Lieferung anmahnen. Und vielleicht so nebenbei den Hinweis fallen lassen, dass du dies, falls die Karte innerhalb einer Frist von 5-7 Werktagen nicht bei dir ankommt, als (Waren-)Betrug bei der Polizei anzeigen wirst. Immerhin ist ja dein Geld auch über PP Waren recht safe ;)

Ach ja, kann er nicht liefern, eventuell auch einnmal an Schadenersatz wegen Nichterfüllung denken ;)

Du hast einen Recht auf die Ware und kannst es Gerichtlich durchsetzen.