Kann der Vater wirklich die Hochzeit von seiner Volljährigen, und voll mündigen Tochter verhindern wie er sagt ;)?


04.10.2023, 08:33

Wenn dieser aber die Standesamtliche Trauung wie er sagt verhindern will "Stören" ?

12 Antworten

Ne, er kann nix machen.

Aber ich würde mir, zumindest als Tochter, überlegen, ob an den Ängsten des Vaters evtl. etwas dran sein könnte, oder ob es einfach Quatsch ist.

Zu deiner Ergänzung:

Na klar, er kann ins Standesamt kommen und da randalieren, aber das wird dazu führen, dass er von der Polizei abtransportiert wird, was auch zum kompletten Zerwürfnis mit der Tochter führen könnte.

Das hängt davon ab, was er zu tun bereit ist, um diese Ehe zu verhindern. Rein rechtlich hat er keine Möglichkeiten.

Aber es gibt ja auch die Möglichkeit zu intrigieren oder gegebenfalls Gewalt anzuwenden. Ob er dazu fähig ist, wird die Tochter wohl sehr gut wissen.

Ich will damit nur sagen, dass es sicher immer Möglichkeiten gibt, etwas zu verhindern.

Nein.

Außer die verlobten sind Geschwister. Aber das ist dann nicht die Entscheidung des Vaters sondern das der geltenden Gesetze.

Er kann, so die Tochter ihn überhaupt zur standesamtlichen Trauung einlädt, natürlich "Nein" sagen.

Aber da er keine für das Gesetz stichhaltigen Gründe wird vorbringen können, wird die Trauung trotzdem vollzogen.

Das Brautpaar sollte im Vorfeld mit dem Standesbeamten reden, dass da eine Störung zu erwarten ist durch einen uneinsichtigen Vater.

ICH würde ihn dann gar nicht einladen, sondern erst nach vollzogener Trauung die Zeitungsanzeige "Wir haben geheiratet" schicken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – bin selber geschieden mit 2 davon betroffenen Kindern
Gorkon193  04.10.2023, 13:26

Das heißt du hast sowas damals auch gehabt,dass dein Vater dagegen war ?, hast trotzdem geheiratet und bist nun geschieden? Na, da hat er wohl nicht ganz falsch gelegen,oder?!

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Dea2019  05.10.2023, 05:46
@Gorkon193

MEIN Vater hat sich mir gegenüber so falsch verhalten, dass ich am 18. Geburtstag ausgezogen bin! Zu meiner Heirat (da war ich 36) war er nicht eingeladen.

Warum ich nach über 10 Jahren Ehe geschieden bin, hat damit gar nichts zu tun.

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In D kann man bei der standesamtlichen Eheschließung einen Einspruch anbringen weil der Beamte danach fragt, aber da muss man sehr gute Gründe und Beweise haben sonst geht das nämlich auch nach hinten los, die blosse Antipathie reicht da bei weitem nicht.