Kann der TÜV Autos stilllegen?

6 Antworten

Schöne viele Antworten, aber nur die vom Sauerländer73 war die richtige.

Der TÜV / DEKRA kann Dein Auto stillegen, wenn es verkehrsunsicher ist. Bei den Einstufungen der Mängel wird wie folgt unterschieden:

1) das Auto hat keine erkennbaren Mängel => Plakette wird erteilt, keine Wiedervorführung

2) das Auto hat geringe Mängel => Plakette KANN erteilt werden, aber der Ingenieur musß die Plakette nicht erteilen, er darf sie auch verweigern, wenn Du viele geringe Mängel hast oder es die selben sind, wie beim letzten Mal, Du also gezeigt hats, daß Du es eh nicht behebst. Geringe Mängel sind unnerhalb eines Monats zu beheben und man braucht nicht zur Widervorführung, wenn man eine Plakette bekommen hat. Reparieren muß man es aber trotzdem.

3) das Auto hat erhebliche Mängel => Plakette darf nicht zugeteilt werden, Du mußt die Mängel umgehend beheben und hast für die Wiedervorführung einen Monat Zeit, gerechnet vom Tag nach der HU an.

4) das Auto ist verkehrsunsicher => die Plakette wird entfernt und darf nicht mehr am Strassenverkehr teilnehmen (auch nicht für die Fahrt zur Werkstatt), die Zulassungsstelle wird benachrichtigt und Du mußt nach der Wiedervorführung das FAhrzeug neuzulassen.

Nur bei verkehrsunsicherem Zustand wird ein Auto durch den TÜV / DEKRA usw stillgelegt.

Wenn Du mehr als 2 Monate überzogen hast, kommen ca 12 EUR an Zusatzgebühr drauf.

wenn die mängel die Bertiebssicherheit ( Bremsen ) beeinträchtigen dann ein klares ja. schraub die richtigen räder drauf und dann fahr mal hin und stell dich blöd.-. doie bremsen vorhger mal richtig einbremsen und freifahren.. damit der Rost von den Reibflächen der Bremsscheiben runter ist, ist schon die halbe Miete.. kurzzeitkennzeichen nicht vergessen,. alles druchkonrollieren und beleuchtung instandsetzen. ggf Birnchen wechseln... Kiste waschen und einen pflegezustand darstellen.. Joachim

Unabhängig von den Mängeln kann er das tun, wenn der TÜV länger als 3 Monate überschritten ist... Ging mir leider genauso, Führerscheinneuling und einfach nicht drauf geachtet... Ich bin Samstag nachts um 4 heigekommen, als ich 2 stunden später wieder gehen wollt, hatte ich einen großen orangenen Aufkleber auf der Windschutzscheibe ^^ Vermeide es, wenn's geht... unnötige Kosten und unnötiger Aufwand ^^ Musste ihn dann in eine Werkstatt abschleppen lassen, TÜV machen und wieder neu anmelden..... 330€ Bußgeld waren dann noch die Krönung :( Wenn es nicht sofort machen willst oder kannst mit TÜV, meld ihn lieber ab, sonst geht's dir bald genauso....

Thunder1262  06.03.2013, 18:29

Bei dir war es sicherlich nicht der Tüv, denn der fährt nicht raus und legt den Wagen still. Bei dir waren es sicherlich die Beamten der Statt denen du die Steuer oder der Versicherung die Beitragszahlungen geschuldet hast, Dann kann dir auch dein Fahrzeug vor der Tür Stillgelegt werden und du mußt es neu zu lassen. Sonst legt der Tüv nur Fahrzeuge Still die Erhebliche Mängel haben und den Hof nicht mehr Verlassen dürfen aus solchen Gründen.

Wenn der Wagen nicht mehr verkehrssicher ist, kann der TÜV den Wagen stilllegen.