Tüv bekommen trotz Mängel?

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Es gibt diverse Kleinigkeiten bei denen der TÜV eine Nachkontrolle erfordert. Das kann mal eine gerissene Achsmanschette oder defekt Ölwannendichtung sein. Dinge die ohne grosse Kosten und Aufwand machbar sind.

Bei Bremsen allerdings geht das nicht. Da kann auch der geduldigste Prüfer keinen TÜV geben wenn diese hinüber sind. Ausserdem muss die Werkstatt vorher fragen ob das gemacht werden soll...andernfalls ist es Sittenwidrig ohne einen Auftrag das zu machen. Da immer die Kosten eine Rolle spielen.

So klingt es zumindest schonmal sehr seltsam in deiner Frage.

Es sei denn es ist anders gemeint....

Entweder...Der Wagen würde TÜV bekommen wenn die Bremsen gemacht sind.

Oder ... Die Bremsen "müssten" gemacht werden da sie hart an der Verschleissgrenze sind.

Da der TÜV Prüfer aber nur eine Momentanaufnahme macht findet er sie gerade noch "ausreichend", sagt aber das sie die nächsten 2 Jahre nicht halten und die sollten dringend gemacht werden.

Das mit dem einbehalten des Fahrzeuges ist rechtlich fraglich. Der Werkstatt / Händler müssen das Fahrzeug heraus geben. Sie dürfen keine Leistung auferzwingen. Das wäre eine Erschleichung des Auftrages. Dazu muss dir die Entscheidung überlassen werden.

Richtig ist allerdings, das die Werkstatt dann die TÜV Plakette entfernen darf bzw. muss wenn es eine zertifizierte Fachwerkstatt ist. Somit darfst Du das Auto auf Strasse nicht mehr fahren.

Wenn der Prüfer und die werkstatt lange Jahre zusammensarbeiten  bedeutet das nur das es eine Große Vertrauensbasis gibt und dadurch  der Kunde letztlich profitiert indem er die Nachprüfungskosten nicht bezahlen muß.

Dumm wird es wenn das ausgenutzt wird und die mängel nicht beseitigt werden auch wenn diese nur als gering bis  erheblich eingestuft werden müßten. Ich habe auch einen Prüfer der  seit weit über zwanzig Jahren mein Prüfer ist und ich bekomme auch  meist wenn es nicht zu gravierende Dinge sind  und ich die Mängel  zB am We instandsetzen kann den begehrten Stempel obwohl er das eigendlich nicht dürfte.

Wenn ich das einmal ausnutze bin ich Neben dem Prüfer auch der  Verantwortliche und auch letztlich der Dumme dabei.. denn dazu ist nunmal ein Vertrauen da das es auch entsprechend gewürdigt wird.

Egal was auch immer  das kostet.  man schadet sich da  unterm Strich eh nur selbst wenn man diese Mängel dann nicht beseitigt den das nächste mal gibts eben keinen Stempel mehr sondern wird dreimal so Scharf kontrolliert..

Joachim 

Ja, das ist definitiv möglich...

Wenn die Bremswirkung zu gering ist oder ungleich oder die Bremsscheiben / -Beläge die Verschleißgrenze schon unterschritten haben ist das nicht möglich, denn das sind erhebliche Mängel, bei denen sich der Prüfingenieur die Behebung im Rahmen einer nachkontrolle ansehen muss.

Evtl sind die Beläge / Bremsscheibe aber noch an Verschleißgrenze, d.h. die Wirkung war noch in Ordnung, die Beläge jedoch absehbar in Kürze verschlissen, dann geht davon keine mittelbare Gefahr aus.

Ein verantwortungsvoller Händler wird dna naber die Beläge / Scheiben trozdem erneuern.

Der Zustand wird wohl noch so gut gewesen sein, dass der Ingenieur das als "Verschleißgrenze" oder "in Kürze verschlissen" beurteilen kann.

wenn der tüv den händler kennt und garantiert das es gemacht wird kann das sein