Warum darf die Polizei am TÜV zweifeln?

6 Antworten

Die Polizei darf generell an allem zweifeln. Sie ist die gesetzesausführende Instanz in unserm Staat (Exekutive). Die können auch Deinen Personalausweis anzweifeln - obwohl der das höchste Identifikationsdokument in Deutschland ist. Erst wenn die Zweifel unberechtigt sind, kommt es zu keinen weiteren Maßnahmen.

Technische Normen haben keinen Gestzescharakter sondern stellen nur einen Ratschlag auf der Basis des derzeit geltenden Standards dar. Deswegen gibt es so viele Gutachter, die die Normen interpretieren - entscheiden muss der Richter in letzer Instanz.

Shag d'Albran

Kabark  05.03.2007, 08:35

Sehr schön ausgedrückt.

Die Polizei zweifelt nur am TÜV, wenn sie wegen der ausgesprochen extremen Umbauten glaubt, dass vielleicht ein TÜV-Gutachter entweder ein Auge zugedrückt hat oder vielleicht verwandt ist mit dem Autohalter oder bestochen wurde. Das hat es alles schon gegeben.

Vermutlich glauben sie Deinem Freund nicht so ganz. Da Du von EXTREM umgebaut schreibst, wollen sie wohl die beim TÜV gemachten Angaben überprüfen, auch ob die dortige Zulassung hätte überhaupt erteilt werden dürfen.

Grundlos darf die Polizei natürlich nicht einfach irgend einen Wagen beschlagnahmen.

LG

Wenn Du mir aus dem Stand sagst, was alles bei dem Golf ordnungsgemäß umgebaut und abgenommen wurde, sage ich Dir, warum die Kollegen den Golf sichergestellt haben. Ein Gutachter hat seinen Job studiert. Er nennt sich auch KFZ-Ing., nicht war. Polizisten haben leider nur Erfahrungswerte, und diese leider viel zu viele. Diese sagen aber zum Beispiel aus, daß ein Kfz erst die Bereifung abgenommen wurde. Dann baute man die wieder ab und änderte das Fahrwerk und brachte dies zur Abnahme und zu guter letzt alles wieder in Originalzustand und das Sonderlenkrad ist dran. Danach zur Zulassungsstelle und alles eintragen lassen und das gute gefährt komplett umbauen. Folge: alle Umbauten eingetragen, alles umgebaut, aber ab und zu nicht zulässig, weil die Kombination abgenommen werden muß. Das Fahrzeug ist verkehrsunsicher und stellt eine Gefahr dar. Ich durfte so ein Fahrzeug einmal Fahren. Es ließ sich nur sehr schwer Lenken. Den rest kannst Du Dir ausmalen. Jetzt noch einmal zu Deinen Freund: Wenn alles in Ordnung und eingetragen ist, was ich natürlich annehme (ist öfters auch mal der Fall, was mich sehr freut!!!!!!!!) kann er sich den Schaden von der Behörde wieder holen (Nutzungsausfall usw.) Dazu sollte er vielleicht einmal mit einem Rechtsanwalt darüber reden.

Es gibt erwiesenermaßen auch Tüv-Stellen die immer bei umbauten zwei oder mehrere Augen zudrücken.Hab ich selbst erlebt.Es gibt ja sogar richtigen TÜV-Tourismus weil z.B. der TÜV in XXX bekannt dafür ist daß er mehr durch läßt als er sollte.Hab ich selbst erlebt.