Kann das jobcenter mich zwingen in stationäre Behandlung zu gehen?
Grad nen Anruf bekommen von meiner Dame im jobcenter bekommen das wenn ich nicht bald ein Klinik platz habe sie mich dazu zwingen will indem sie mir und meinen Eltern das Geld für 3 Monate entziehen. In meiner Eingliederungsvereinbarung steht glaub ich auch das ich ein Platz in der Klinik finden muss.
Ich mach grad eine sehr schwere Zeit durch naja eher jetzt schon seit 3 Jahren. Ich war letztes Jahr schon mal in der Klinik aber die haben mehr kaputt gemacht als mich aufzubauen. Meine Medikation wurde perfekt von meinem Psychiater eingestellt und dann geben die Vollidioten 3 verschiedene anti depressiva. Ich bin bipolar also bin ich in eine richtig schlimme Manie geraten. Ich musste den stations Arzt einfach anbrüllen damit ich meine alte Medikation bekomme. Das reden mit Therapeuten dort war auch überhaupt nicht hilfreich ich war da vielleicht für 5 min drin... Es hat einfach nichts geholfen. Dazu kam noch das die Leute in der Klinik mich alle schlimm behandelt haben. Ich weiß immer noch nicht warum.
Es war einfach horror pur und jedes Mal wenn ich 1 Schritt vorwärts geh geh ich 50 zurück. Ich bin im Moment seit fast 6 Monaten in meine schlimmste Depressionsphase und ich hab einfach nur einen Hass auf die Welt entwickelt. Im Moment will ich einfach allein sein und meine Ruhe haben. Und nur zur Therapie und meinen Psychiater zu gehen. Es ist alles einfach total schwer aber ich bin mental einfach nicht fähig irgend etwas zu machen. Die einfachsten Dinge sind für mich einfach schon zuviel. Dann hab ich auch noch Probleme mit meiner Familie...
Ich weiß ein Klinikaufenthalt würde mir helfen aber im Moment fällt es mir schwer irgendeinem zu vertrauen außer meinen Therapeuten
9 Antworten
Nein, Zwangsbehandlungen sind strengstens verboten in Deutschland, bzw. sind nur auf richterliche Anordnung zulässig, wenn akute Eigen- oder Fremdgefährund besteht. Irgendein Hans-Wurst vom Jobcenter darf da garnichts anordnen. Und ab sofort sagst du bitte dem Sachbearbeiter vom Jobcenter kein Wort mehr bzgl. deiner Gesundheit. Da kannst du einfach sagen: "Meine Gesundheit geht sie nichts an."
Schreibe einen Antrag, dass Telefonnummer und E-Mail Adresse beim Jobcenter gelöscht werden. Dann können sie dich auch nicht mehr telefonisch belästigen. Du musst nur postalisch erreichbar sein (Erreichbarkeitsanordnung). Beim nächsten Anruf einfach sofort das Gespräch abwürgen oder auflegen. Da kann und darf nichts passieren.
Falls dir nochmal eine Leistungseinstellung angedroht wird, einfach sagen: "Sie sollten mal das SGB lesen, bevor sie sich hier durch versuchte Nötigung strafbar machen. Und falls sie wirklich meine Leistungen kürzen oder einstellen sollten, sehen wir uns vor dem Sozialgericht wieder."
Hier gäbe es nur eine einzige Mitwirkungspflicht: Sich vom ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit begutachten zu lassen oder einer alternativen Gutachterstelle, wie dem Gesundheitsamt. Gegenüber einem Sachbearbeiter muss man sich zu medizinischen Themen garnicht äußern.
Und die Freiheit bzgl. medizinischer Behandlung steht deutlich über dem SGB.
Das kannst Du hier nachlesen.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__65.html
Und die Freiheit bzgl. medizinischer Behandlung steht deutlich über dem SGB.
Die Freiheit auf Leistungen zu verzichten, ebenfalls.
Luxus - auf Gesundheit zu verzichten - muss man sich leisten können.
http://www.bg45.de/index.php/6607/zwangsbehandlung-psychiatrische-per-egv-rechtswidrig/
Dann lies dir mal das Urteil in Verbindung mit Artikel 1 und 2 vom Grundgesetz durch, bevor du hier versuchst rechtswidrige Zwangsmaßnahmen vom Jobcenter zu verteidigen.
Wer spricht - außer Dir - von einer Zwangsbehandlung.
Ich glaube bei schießt Deine Phantasie durch die Decke. Lebst Du in Absurdistan ?
Und du solltest dich mal damit befassen was eine Eingliederungsvereinbarung ist. Wenn in dieser drin steht, sie verpflichtet sich zu einem Klinikaufenthalt und sie das so unterschreibt. Kann das Amt, wenn sie nicht nachweisen kann, trotz Bemühungen keinen Platz gefunden zu haben ihr durchaus den finanziellen Hahn zu drehen. Das einzige unmögliche daran wäre den Eltern, das Geld gleich mit zuzudrehen
http://www.bg45.de/index.php/6607/zwangsbehandlung-psychiatrische-per-egv-rechtswidrig/
Eindeutig rechtswidrig, was das Jobcenter hier versucht.
Also in deinem Link geht es um den Verwaltungsakt, der nach der EGV stattfindet. Und da wurde es als rechtswidrig eingestuft, jemanden zu zwingen. Solange sie aber aus freien Stücken die EGV unterschreibt, ist da kein Zwang.
Eindeutig rechtswidrig, was das Jobcenter hier versucht.
Wache mal wieder auf. Du verrennst Dich da in Deinen Phantasien.
im Moment fällt es mir schwer irgendeinem zu vertrauen außer meinen Therapeuten
Dann solltest Du Dich auch nur von diesen behandeln lassen. Das Jobcenter hat da insofern nicht mitzureden.
In meiner Eingliederungsvereinbarung steht glaub ich auch das ich ein Platz in der Klinik finden muss.
Wieso glaubst Du das nur? Hast Du Dir die EGV vor Unterschrift nicht durchgelesen?
Bei Verletzung der EGV (Wenn Du nicht das tust, zu was Du Dich per Unterschrift verpflichtet hast), kannst Du sanktioniert werden.
Das Jobcenter kann theoretisch und praktisch die Leistungen auch wegen sog. mangelnder Mitwirkung entziehen.
Oder aber wegen fehlendem Anspruch auf ALG 2 aufgrund von nicht gegebener Erwerbsfähigkeit.
Letzterer Eindruck beschleicht mich, wenn mich mir Deine Fragestellung durchlese.
Du solltest Dich an eine Beratungsstelle vor Ort wenden bzw. evtl. an einen Anwalt.
Um Deine Titelfrage noch zu beantworten: Direkt zwingen kann es Dich nicht. Indirekt aber ggf. schon.
Nein, auch indirekt ist das verboten.
Man darf nicht erpresst oder genötigt werden! Es bedarf einen richterlichen Beschluss!
Die Dame weiß nicht was sie darf und was sie nicht darf !
wen sie das wirklich mascht zeigt sie einmal wegen Nötigungen an den das Nötigungen rhat keinerlei rechte über dein Behandlung zu entscheiden und erst recht nicht dir deswegen Geld zu streichen bzw deinen Eltern!
Du kannst dich auch an die geschäftsleitung vor ort wenden bzw deine eltern und dich da über das Verhalten der dame beschweren und auch auch über den versuch der nötiegung!
Das kann man aber auch über das bürgerbüro machen den die helfen einen oft auch!
Am besten wäre wen dir dein Kontakt Therapeut das es für dich besser ist wen du keinerlei Kontakt soweit möglich merh mit dem jobcenter haben darfst!
In Eine EGV kann alles möglich stehen aber wie kann sowas drin stehen wen die dame nicht vom Ärztlichen dienst ist !
Rede mal mit deinem therapeuten auch über das was die ander klinik gemacht hat was ja zu einer Verschlimmerung deiner Gesundheit geführt hat!
Damit das dan nicht wider passieren kann!
Bedingt.
Es ist und bleibt Deine Entscheidung, Dir können allerdings Leistungen entzogen werden, wenn Du die Mitwirkung verweigerst.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__63.html
Das sind Gründe, der Aufforderung nicht zu folgen
Man darf aber, auch nicht von einem Amt!, dazu gezwungen werden, ob nun hintenrum, durch Drohung, die Leistung zu entziehen oder anders! Das ist verboten und bedarf eines richterlichen Beschlusses!
Es kann empfohlen werden, eine Therapie zu machen, ansonsten muss ein Amtsärztliches Gutachten erstellt werden.
und bedarf eines richterlichen Beschlusses!
Nein, den bedarf es nicht. Es bleibt ja eine freie Entscheidung ...
... mit Konsequenzen.
ansonsten muss ein Amtsärztliches Gutachten erstellt werden.
Das geht dem immer voraus.
Versuch doch mal dich darauf einzulassen und das beste draus zu machen.
Du siehst doch selbst, dass du Hilfe brauchst.
Also warum nimmst du das Angebot nicht an? Du hast doch nichts zu verlieren.
Wenn Sie wüssten, wie schlimm das in den Kliniken ist, würden Sie so etwas sicher nicht vorschlagen.
Schade, dass es nicht bekannt ist, was da so abgeht in den Kliniken😑
Große, tapfere (sinnlose) Worte.
Das ist stets zu empfehlen.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__66.html