Hallo Jasmin!
Das wird leider so nicht funktionieren...
Ihr bildet dann ja eine Bedarfsgemeinschaft und dein Freund muß dann für dich und seit neuestem sogar für dein Kind aufkommen(was ich persönlich eine Frechheit finde,da jedes Kind ja auch einen leiblichen Vater hat,welcher für sein Kind aufkommen muß).Ihr müßt beweisen,daß ihr nicht zusammen seid u.unbedingt Widerspruch einlegen!
Am Besten wäre,dein Freund mietet die Wohnung allein u.macht mit dir einen Untermietvertrag u.ihr setzt auch noch einen Brief auf,dass ihr jeder alles allein zahlt,was man so im Leben braucht(Lebensmittel,Kosmetika,Strom usw...)u.keiner für den anderen aufkommen will,da ihr nicht zusammen seid.
Das Amt wird dann kontrollieren kommen,ob ihr jeder ein eigenes Fach im Kühlschrank habt u.auch jeder sein eigenes Bett in einem anderen Zimmer habt,ob ihr doppelte Kissen u.Decken in eurem Bett habt usw...
Sie werden alles versuchen, um euch eine BG zu unterstellen!
Da ihr aber eh nicht zusammen seid,habt ihr zwar erst mal ne Menge Streß u.Behördengänge(vor Allem wird dir das Amt nicht 1cent mehr Miete zahlen,als u jetzt bekommst),dann müßte es aber funktionieren.
Wichtig!Du darfst keine Daten usw,außer den Namen u.d.Anschrift,von deinem Freund preisgeben,da diese unter Datenschutz stehen.Sie müssen deinen Freund anschreiben und er kann dann ja alles selbst ausfüllen u.angeben.
Ansonsten stehen deiner Tochter und dir leider bloß 2 Zimmer zu oder eben eine Wohnung,die höchstens genauso teuer ist,wie deine jetzige...
Es ist leider so!
Ich wünsche euch viel Glück!