Kann Ausbildung durch schlechtes Zeugnis gekündigt werden?

13 Antworten

Voraussetzung für die Ausbildung ist der Realschulabschluss. Der ausbildende Betrieb wünscht sich aber meist einen höheren Abschluss wie das Abitur. Der Grund ist, dass die Allgemeinbildung von Schülern mit Realschulabschluss heute nicht mehr den Anforderungen entspricht.

Wenn du im kommenden Jahr mit der Ausbildung beginnst, wird dich dein Chef auf jeden Fall nach deinem Abschlusszeugnis fragen. Eine Kopie von diesem Zeugnis wird mit deinem Ausbildungsvertrag bei der Industrie- und Handelskammer eingereicht.

Eine zeugniskopie geht nicht an die Industrie und Handelskammer. Die wollen nur den unterschriebenen Ausbildungsvertrag sehen.

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@Rheinflip

Richtig. Das Abschlusszeugnis will nur der Betrieb und die Berufsschule für ihre Unterlagen.

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Also: erstmal gilt der Ausbildungsvertrag, da für die betrieblichen Ausbildungen kein Schulabschluss zwingend erforderlich ist.

Aber: jeder Ausbildungsvertrag kann bis zum Ende der Probezeit ohne Angabe von Gründen fristlos von beiden Seiten gekündigt werden. Diese fristlose Kündigung gilt natürlich auch vor Antritt.

Der Ausbildungsbetrieb hat in der Regel kein Interesse daran, Azubis grundlos zu kündigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen

Für betriebliche Ausbildungen ist sehr wohl ein bestimmter Schulabschluss notwendig. Im Fall von Industriekaufmann ist das der Realschulabschluss, oder ein anderer gleichwertiger.

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@mariontheresa

Kannst du mir bitte die Stelle in der Ausbildungsverordnung oder im BBiG zeigen? Er wird sinnvollerweise gefordert, ist aber anders als bei schulischen Ausbildungen nicht zwingend.

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@Rheinflip

Bei der Ausbildung zur ZMF ist der Hauptschulabschluss Voraussetzung. Auf diesem Niveau schafft heute niemand mehr die Abschlussprüfung. Deswegen wird ein guter Realschulabschluss gefordert.

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Wenn die positiv abgeschlossene Schule als Voraussetzung für die Ausbildungsstelle angesehen wird, dann kann dir die Stelle wieder entzogen werden obwohl es schon einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag gibt.

Also nicht ausruhen nur weil man einen Vertrag in der Tasche hat.

Wen Abitur die Voraussetzung für den Beruf ist Dan kann der Vertrag gekündigt werden!

Wen da zb der Regelabschluss Ausreicht Dan kann man das deswegen nicht kündigen wen du den hast!