Ausbildungsvetrag unterschrieben zurücktreten?

2 Antworten

Ein Rücktrittsrecht gibt es nicht. Aber der Ausbildungsvertrag kann während der Probezeit fristlos gekündigt werden.

Diese fristlose Kündigung kann auch jetzt schon ausgesprochen werden. In Ausbildungsverträgen wird eine Kündigung vor Vertragsbeginn regelmäßig nicht ausgeschlossen.

DerCaveman  07.04.2022, 07:59

Hast vergessen zu erwaehnen, dass die Kuendigung zwingend schriftlich erfolgen muss (auf richtigem Papier mit Originalunterschrift, kein Fax, keine e-Mail, kein WhatsApp u.s.w.) und dass - wenn der Sohn noch minderjaehrig ist - auch die Eltern unterschreiben muessen.

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RobertLiebling  07.04.2022, 08:00
@DerCaveman

Danke für die Ergänzung. Das hab ich als ganz Selbstverständlich vorausgesetzt. :-)

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Ja er kann fristlos kündigen, solange er noch in der Probezeit ist.

Man kann auch schon vor Beginn der Ausbildung kündigen.

Hier ist unbedingt die Schriftform zu beachten. Falls er noch minderjährig ist, müssen auch die Erziehungsberechtigten unterschrieben.