Käufer will falsche Ware behalten und Geld zurück (Willhaben)?

5 Antworten

Du musst die einzelnen Rechtsgeschäft jetzt mal sauber trennen.

Mit B hast Du Dich geeinigt. Der schickt Dir das Paket zurück.
Will B jetzt noch die richtige Ware oder das Geld zurück?

A hingegen will den Vertrag rückabwickeln und sein Geld zurück.

Dem kannst Du zustimmen, musst das aber nicht. Wenn Du Dich darauf einlässt, dann überweise die Taler zurück.

Darf A jetzt die „Falschware“ behalten? Sicher nicht. Aber er ist (leider?!) auch nicht verpflichtet sie Dir zurück zu schicken. Er muss sie lediglich zur Abholung bereit halten.

Nett ist das zwar nicht, aber Du wirst in den sauren Apfel beißen dürfen und auf Deine Kosten eine Abholung bei B (in Absprache) organisieren müssen. Bieten die meisten Versanddienstleister ja auch kostenpflichtig an.

Dir viel Glück!

Jedoch will Person A das Geld zurück erhalten OHNE mir die Ware zurück zu schicken. Ist das normal?

Nein.

Er kann doch nicht einfach die (falsche) Ware behalten und trotzdem nichts zahlen…

Nein, darf er natürlich nicht behalten.

Halt bisschen blöd gelaufen für dich, aber rechtlich bist du gegenüber dem A im Recht.

So geht es nicht. Keine Ware zurück, kein Geld.