Käufer behauptet keine Ware erhalten zu haben?

4 Antworten

Bei der Polizei muss man nicht erscheinen, solange nicht die Staatsanwaltschaft das verlangt.

Von DHL wirst du nichts mehr bekommen, dafür liegt das zu lange zurück.

Wie ist es denn mit den Gerätedaten? Kannst du die noch zur Verfügung stellen, so dass man es ggf. suchen könnte.
Es kann ja auch sein, dass das Paket entwendet worden ist.


Ichfragegern96 
Beitragsersteller
 02.04.2025, 17:36

Die Gerätedaten habe ich noch, ja

Symbolietta  02.04.2025, 18:09
@Ichfragegern96

Dann kann das Gerät als gestohlen gemeldet werden. Letztlich müssen die dir zweifelsfrei beweisen, dass du betrogen hast. Hattest du schon mal Ärger mit der Polizei?

Wenn versenden, dann NUR mit Paket, rückverfolgbar.

Beleg aufbewahren !!

Wer da schlönzt (Dem Zettel suche ich morgen) der ist selber Schuld und hat schnell verloren.
Du hast schon einen Strafbefehl !!!
Warum hast Du das nicht schon weit vorher geklärt ? Warum muss es erst zum Strafbefehl kommen ?
Du hast vorher einige Male Post bekommen deswegen, und bitte erzähl uns nichts anderes.

Nun musst Du da durch, das hättest Du viel eher vermeiden können.

Woher ich das weiß:Recherche

Ichfragegern96 
Beitragsersteller
 02.04.2025, 17:35

Nein das stimmt nicht. Ich habe lediglich einmal die Einladung von der Polizei bekommen, wo ich ja nicht hin gegangen bin. Als nächstes kam das vom Gericht. Warum sollte ich lügen, ich wäre doch schon längst zum Anwalt gegangen. Ich bin nicht zu Hause gewesen und es ist Nachts gewesen, deswegen konnte ich das nicht direkt suchen. Ich habe den Zettel nicht mehr gefunden, habe aber wie gesagt ein Foto usw

Wenn es um Geld gegangen wäre, dann hätte er dir ein gerichtlichen Mahnbescheid zukommen lassen aber so sieht die Sache anders aus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ichfragegern96 
Beitragsersteller
 02.04.2025, 17:37

Wie sieht die Sache denn jetzt aus? Ich mein, ich habe keinerlei Erfahrung, was sowas angeht, habe in eBay eine super Bewertung und verkaufe meine Sachen wie ich es auch angebe.

hommage  02.04.2025, 17:43
@Ichfragegern96

Du hattest sicherlich Post von det Staatsanwaltschaft bekommen, ein Haftbefehl ist schon das Ende eines Langen Prozesses. Was war dazwischen?

Was du brauchst, ist ein Versandnachweis. Dieser kleine weisse Zettel, den man von DHL bekommt, wenn man ein Paket abgibt. Immer aufheben.

Ein Zustellnachweis ist unwichtig.


Ichfragegern96 
Beitragsersteller
 02.04.2025, 01:17

Reicht ein Screenshot davon bzw ein Foto. Das habe ich nämlich noch. Ob ich den Zettel selber noch habe bezweifle ich, suche aber morgen

TheMonkfood  02.04.2025, 01:18
@Ichfragegern96

Zumindest gegenüber DHL ist alleine der Zettel (Einlieferungsbeleg) maßgebend, kein Screenshot und kein Foto. Was die Polizei bzw das Gericht dazu sagt, weiss ich nicht