Käufer behauptet Artikel nicht erhalten trotz Sendungsnummer?
Ich habe bei Ebay einen Artikel verkauft. Den Artikel habe ich mit Sendungsnummer versendet. Eine Woche später erhielt ich eine E-Mail vom Käufer, dass der Artikel noch nicht angekommen sei. Doch laut der Deutschen Post wurde der Artikel abgeholt. Der Käufer behauptet weiterhin, dass der Artikel nicht angekommen sei. Darauf habe ich Ebay kontaktiert. Ebay sagte mir das die Sendungsnummer nicht ausreicht, ich sollte bitte zur Deutschen Post gehen und mir die Empfängerdaten als Beleg ausstellen lassen. Daraufhin bin ich in eine Post Filiale gegangen. Leider konnte mir der Angestellte keinen Beleg mit den Empfängerdaten ausstellen, schließlich hätte ich die Sendungsnummer, diese wäre ausreichend. Zuhause habe ich die Deutsche Post angerufen, den Sachverhalt geschildert. Dort wurde mir gesagt, dass das Paket angekommen sei. In 25 Werktagen würde ich ein Schriftstück erhalten, auf dem steht das der Artikel abgeholt wurde. Danach habe ich Ebay angerufen, dem Mitarbeiter den Fall Sachverhalt geschildert. Darauf schloss der Ebay Mitarbeiter den Fall zu meinen Gunsten, ich erhielt allerdings keine Bestätigungs-E-Mail. 2 Tage später erhielt ich eine Nachricht von Ebay das der Fall zu Gunsten des Käufers entschieden wurde. Ich habe Ebay daraufhin angerufen, dort wurde mir mitgeteilt dass das System entschieden hat. Wenn ich wollte könnte ich Einspruch einlegen, dass habe ich getan. Zudem habe ich ein Foto von dem Beleg mit der Sendungsnummer hochgeladen. Ein paar Tage später wurde mein Konto belastet. Ich habe die Ware ordnungsgemäß versendet und dann sowas. Ich bin mit meinem Latein am Ende. Was kann ich jetzt machen?
5 Antworten
Daraus lernen: Ebay ist für private Verkäufer endgültig gestorben.
Ebay wird dich auch noch von eigenen Gnaden damit beglücken 19€ von deinem Konto abzubuchen als "Fallpauschale!
HÄNDE WEG VON EBAY!
Ja, leider. Und nun werfen die mit Sonderangeboten und Prämien nur so um sich die allein totalem Missverhältnis zu den neuen Bedingungen sind.
Kaufen nun ganz stressfrei: Wenn das Handy nach 179 Tagen dann zu alt ist sagen : Entspricht nicht der Beschreibung. Ebay erstattet das Geld, der Verkäufer muss Rücksendung bezahlen (für leeren Karton) und dafür darf der 19,xx € Fallgebühr bezahlen.
SUPER!
Lass dich von einem Anwalt beraten. Je nachdem wie gut dein Versandnachweis ist, kannst den Käufer auf Zahlung verklagen wenn es sein muss.
Ich habe Ebay daraufhin angerufen, dort wurde mir mitgeteilt dass das System entschieden hat.
oO
Schade dass du keine Nachweise der eBay Kommunikation hast. Wäre auch was für die Presse.
Wenn das ein Privatkauf war, trägt der Käufer das Verlustrisiko auf dem Sendungsweg. Wenn eBay nicht wäre, könntest Du Dich entspannt zurück lehnen. Ich würde einen Anwalt beauftragen, weil die Entscheidung von eBay gegen das BGB verstößt.
Ich war mit Ebay bis jetzt immer zufrieden gewesen, aber diese Entscheidung kann ich nicht nachvollziehen. Zumal ich die Sendungsnummer habe, nachweisen kann das der Artikel abgeholt wurde. Da versende ich den Artikel mit Sendungsnummer und dann erhalte ich so eine Mail "Wir haben Ihr Bankkonto mit dem geschuldeten Betrag belastet", da fehlen mir echt die Worte.
Nichts kannst du machen, da du selbst MIT Sendungsnummer nicht belegen kannst, WAS du dem Käufer geschickt hast.
Im Grunde bleibt dir nur selbst der zivile Rechtsweg offen....
Das was wird auch nicht angezweifelt. Der Käufer will ja gar nichts erhalten haben.
Ich fixier mich nicht aufs WAS. Beim Versandnachweis geht es mir ums an wen. Name und Adresse müssen stimmen.
Dann solltest du dich mal damit beschäftigen, wie man im Zweifel einen korrekten Versand belegt. Als Versender fast keine Chance.....
Bei nem DHL Paket gibt es alle Infos über deren Sendungsverfolgung.
Aktuell schon. Für Verlust haftet nicht der private Verkäufer. Den Inhalt muss er nicht nachweisen.
Das sieht sowohl Paypal als auch ebay anders. Und dazu gibt es mehr als genug Fragen und Erfahrungen hier.
Für Verlust haftet nicht der private Verkäufer.
Laut BGB ist das ERSTMAL korrekt. Allerdings im Einzelfall verdammt genau zu prüfen. Gerne kann ich diverse reale Fallbeispiele liefern.
Gerne kann ich diverse reale Fallbeispiele liefern.
Ja bitte, immer wieder spannend sowas.
(Am Ende sind Paypal und eBay egal, da steht das BGB drüber.)
https://www.ra-skwar.de/urteile/AG%20Wennigsen%2014%20C%209-14.php
Ein erstes Beispiel, bei dem trotz §447 BGB nicht zu Gunsten des Verkäufers entschieden wurde....
Anzeige erstatten gegen den Käufer.
Ist es echt so schlimm geworden? Ich habe seit langem nichts mehr verkauft ...