Ich bin der Meinung, dass es nicht viel Sinn macht. Hintergrund ist folgender Artikel: https://www.sueddeutsche.de/panorama/landgericht-hagen-polizistinnen-flucht-schiesserei-urteil-1.5669436

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Du interpretierst da viele zu viel rein.

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Ich würde Dir auch die Nachfrage an der Uni empfehlen, denn in unseren Vorlesungen im öffentlichen Recht saßen auch Politikstudenten, die die Prüfungen etc. mitgeschrieben haben.

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Hallo, ja leider gibt es das Recht zur zweiten Andienung. Du kannst jedoch wählen zwischen der Reparatur oder einer Neulieferung. Erst wenn dies zwei mal fehlschlägt, kannst Du die Rücknahme über einen Rücktritt vom Kaufvertrag verlangen.

Die drei Wochen haben damit nichts zu tun, dadurch verlierst Du keins der obigen Rechte oder der obigen Möglichkeiten. Das Gesetz geht zunächst sogar 6 Monate davon aus, dass ein Mangel, der in dieser Zeit auftritt, bei der Übergabe der Sache schon vorlag.

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Nein, Para. 873, 925 BGB. Die notarielle Beurkundung ist da obligatorisch sowie die Eintragung ins Grundbuch.

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Das ist der Mehrwert. Die Kunden sind eben bereit die hohen Preise zu bezahlen. Dann verlangt Apple die eben...

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Was hälst Du hiervon?

https://www.tandem.net/de

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