Jobcenter will das ich Bafög beantrage - muss das sein?
Ich bin 24 Jahre alt und besuche zurzeit das 2 Semester einer Abendschule für Erwachsene, seit Februar 2019.
Seit August 2018 beziehe ich ALG 2. jetzt nach einem Jahr möchten Sie, ALG 2 aufheben und mich unbedingt dazu überreden Bafög zu beantragen, wozu ich auch einen Brief bekommen habe in dem steht:
Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestanden hat. Folgende Angaben werden benötigt.
Beantragen Sie Kindergeld bei der Familienkasse und legen einen Nachweis über die Antragstellung vor + beantragen Sie Bafög beim Stadtschulamt und legen einen Nachweis über die Antragstellung vor.
Wenn ich diese Unterlagen bis zum angegebenen Datum nicht abgegeben habe können die Geldleistungen ganz versagt werden. Und ich bin jetzt im Stress da meine Abmachung mit dem Amt so war, die Schule zu besuchen und somit auch unterstützt zu werden. Meine Schule geht jetzt nur noch bis Dezember und ich verstehe den Sinn nicht. Ich wohne alleine, habe eine Wohnung die vom Amt auch finanziert wird und wenn dies versagt, kriege ich Probleme. Mit meinen Eltern habe ich keinerlei Kontakt und möchte es auch nicht da ich damals weggelaufen bin und alles alleine auf die Beine gestellt habe inklusive es dazu Gründe gibt weshalb ich mit diesen Menschen nix zutun haben will.
Würde mich um Hilfe freuen wie ich weitergehen könnte.
6 Antworten
Wo ist bitte dein Problem? Stell doch einfach den Antrag. Das ist doch vollkommen Blunze von wem du dein Geld bekommst. Du bekommst wenn dir Bafög zusteht eben weniger vom Arbeitsamt. Aber dafür eben auch das Bafög.
Danke schön. Ich kenn mich halt nicht aus und bin dann überfordert
Ja, das musst Du - denn alle anderen Leistungen gehen vor.
Nur in Deinem Fall finde ich das ziemlich sinnlos - bis die Bewilligung da ist, ist es ja Dezember.
Geh in eine Beratungsstelle für ALG - II - Empfänger und lass Dir da helfen.
es muss geprüft werden ob du aus anderen töpfen versorgt werden kannst bevor du alg2 leistungen bekommst. also beantrage dies oder die leistungen werden versagt. es steht dir auch frei dir einen job zu suchen mit dem du deinen bedarf deckst.
Vorrangige Leistungen sind zu beantragen, ob dir diese evtl.zustehen kann nur ein Antrag beantworten, also Antrag stellen und nachweisen das es beantragt wurde, ob du darin nun einen Sinn siehst oder nicht ist hier irrelevant, auch wenn Bafög - dann ( Schulbafög - muss nicht zurückgezahlt werden ) teilweise zurückzuzahlen ist.
Das Amt trägt zur Zeit deinen gesamten Bedarf. Da ist es nur richtig auch mal zu schauen, ob du noch anderweitig Ansprüche hast, so dass das Jobcenter und damit der Steuerzahler etwas entlastet wird.
Tust du das nicht, werden dir - völlig zu Recht - die Leistungen versagt.
Aber da du eine Abendschule besuchts, hast du ja noch genug Zeit, einer Beschäftigung nachzugehen.
Ich weiß nur das man Bafög irgendwie zurückzahlen muss? Das ist das was ich eben nicht verstehe