Jobcenter / Arbeitsamt fordert Darlehnsbescheid!?

5 Antworten

Die wollen wissen, ob du ihr das Geld zurück gezahlt hast.
Kannst du das nicht nachweisen, wovon ich ausgehe, kann es sein das du ne Sanktion bekommst, da du verpflichtet bist alle Einkünfte nachzuweisen und anzugeben, da es verrechnet wird. Sagen wir zu deine Schwester zahlt dir monatlich 50 Euro, wird die arge dir diese abziehen wenn du sie nicht zurück zahlst!

Die rechnen nach dem Zuflussprinzip ab.
Den Zufluss musst Du begründen, das vermutete Darlehen Deiner Schwester.

Würde Deine Schwester nun schriftlich bestätigen, die jeweiligen Raten in bar zurückerhalten zu haben bist den Bohei los.
Falls nicht kürzt das Jobcenter die Leistungen um eben diese Beträge.

Die wollen wohl wissen, dass du mit deiner schwester eine rückzahlung vereinbart hast, also mit ihr schriftlich etwas aufgesetzt hast, z.b. Ratenzahlung oder ähnliches, denn es könnten ja auch regelmäßige geldgeschenke gewesen sein.

Am besten ist, wenn du denen sagst, dass du deiner Schwester das Geld erst zurück zahlen musst wenn du eine Arbeit hast.

Bevor du was falsch machst poste den Sachverhalt lieber im Elo Forum. (erwerbslosenforum)