Jack Russel Terrier anmelden?
Also wir überlegen den Hund von meinem Freund zu übernehmen da sie ihn eigentlich gar nicht wollen und es ein „Trunkenheitskauf“ des Vaters war (spart euch bitte die Kommentare hierzu). In ihrer Gemeinde in Brandenburg müssen sie ihn nicht anmelden da kleiner als 40cm und weniger als 10kg schwer. Es ist ein 6 Monate alter Jack Russel Terrier Rüde. Laut dem neuen Tierschutzgesetz darf ich ihn aber ihn Berlin nicht halten da er aus einem Wurf kommt der nicht beim Züchter entstand oder aus dem Tierschutz kommt, der Wurf (wahrscheinlich) nicht vom Vet freigegeben wurde und er jünger als 12 Monate ist. Muss ich ihn hier in Berlin anmelden oder gilt hier das gleiche wie dort in der Gemeinde? Wie kann ich ihn trotzdem schon zu uns holen? Wie melde ich ihn dann allgemein hier an? Bitte nur hilfreiche Tipps und keine Beschimpfungen oder Beleidigungen!
1 Antwort
Da hast du scheinbar etwas falsch verstanden.
In Berlin ist im Berliner Hundegesetz festgeschrieben, dass junge Hunde bis zu einem Alter von 6 Monaten "nur noch bei sachkundigen Züchtern oder Halterinnen und Haltern erworben werden dürfen."
Bedeutet also, dass man durchaus einen Hund von einer Privatperson kaufen kann, WENN diese den Hund vorher ordnungsgemäß angemeldet hatte und ihn nun weiterverkauft.
Das alles soll verhindern, dass Welpen zu jung über die Grenzen geschafft werden, um dann in Berlin aus dem Kofferraum oder auf Flohmärkten etc. verkauft zu werden.