Ist Stalking pauschal Strafbar?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Guten Tag!

Wie der Jurist gerne sagt: Es kommt darauf an!

Der Nachstellungsparagraph nach § 238 StGB sieht bestimmte Tathandlungen vor. Diese müssen aber geeignet sein, die Lebensgestaltung des Opfers nicht unerheblich zu beeinträchtigen. Es handelt sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt, d.h. ein konkreter Schaden muss nicht eintreten. Es genügt, dass ein solcher eintreten kann.

Wenn wiederholt (so sieht es der Wortlaut) Nachstellungshandlungen nach Absatz 1 der Vorschrift begangen werden, die die Lebensgestaltung des Opfers beeinträchtigten könnten, ist das strafwürdige Unrecht erreicht. Die Vorschrift sieht eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe vor.

Kurz: Je nach Einzelfall und Intensität ist eine Strafbarkeit nach § 238 StGB gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dipl.-Jur. mit Schwerpunkt in Kriminalwissenschaften

Das kommt sehr darauf an wie man das definiert. Wenn es Berührungspunkte mit dem hat was in §238 StGB Nachstellung gennant ist, dann ja, dann ist das strafbar.

Umgangssprachlich wird ja auch gerne mal das wiederholte Aufsuchen einer Social Media Seite von bestimmten Personen als „Stalking“ bezeichnet. Wenn es dabei bleibt ist das nicht strafbar.

Ein schmaler Grat.