Ist sowas erlaubt in Deutschland?

4 Antworten

Hinweis vorab: Ich habe das Video nicht gesehen, daher Standardantwort zu diesem Thema:

Das kann Notwehr sein. (Im Strafgesetzbuch wird das unter Notwehr subsumiert (§ 32 StGB), die Rechtsprechung verwendet aber durchaus aus den Begriff Nothilfe, wenngleich dieser nicht im Gesetz definiert wird.)

Ob Notwehr vorlag, ist aus der Ferne immer ganz schwer zu prüfen. Die Notwehrhandlung (§ 32 Abs. 1 StGB) muss geeignet und erforderlich sein, um den gegenwärtigen Angriff abzuwenden. Das Notwehrrecht kennt keine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Allerdings ist das jeweils mildeste (geeignete) Mittel zu wählen (ständige Rechtsprechung des BGH). Der zur Notwehr Berechtigte muss sich dabei nicht auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einlassen.

Der Angegriffene muss sich nicht mit der Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel begnügen, wenn deren Abwehrwirkung zweifelhaft ist; auf Risiken braucht er sich nicht einzulassen (vgl. Roxin, Strafrecht Allgemeiner Teil, Bd. I, 4. Aufl., § 15 Rn. 43).

Quelle: BGH 2 StR 523/15 - 12. April 2016; HRRS 2016 Nr. 671, Rn. 10, S. 2

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit zur Flucht ein bestehendes Notwehrrecht nicht grundsätzlich entfallen lässt.

Nach dem Rechtsbewährungsprinzip des Notwehrrechts entfällt dieses Recht im Allgemeinen auch nicht wegen der Möglichkeit einer Flucht vor dem Angreifer (vgl. Jescheck/Weigend, Lehrbuch des Strafrechts Allgemeiner Teil, 5. Aufl., § 32 II 2 c, S. 343; Schönke/Schröder/Perron, StGB, 29. Aufl., § 32 Rn. 40; Roxin aaO § 15 Rn. 49).

Quelle: BGH 2 StR 523/15 - 12. April 2016; HRRS 2016 Nr. 671, Rn. 12

Zur Dauer des Notwehrrechts:

Der rechtswidrigen Angriff dauert so lange an, bis er beendet ist. Beendet ist der Raub mit der Beutesicherung; für eine rechtfertigende Notwehr genügt es, dass der Taterfolg sich durch den Mitteleinsatz noch abwenden lässt.

Ein rechtfertigender Notstand nach § 34 StGB wäre nochmal separat zu prüfen.

Hinweis: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung. Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus, keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder. Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Das ist mehr als gerechtfertigt in dem Moment, sind keine Hobby Sheriffs vor Ort nimmt man so etwas selbst in die Hand ! Besser wäre nur gewesen der Fahrer hätte einige Meter mehr gehabt zum Gas geben.


PolNRW93  29.07.2023, 14:16
Das ist mehr als gerechtfertigt

Hast du das Video gesehen? Der Pkw fährt die Täter an, nachdem die bereits von ihrem Angriff abgesehen haben und versuchen, zu flüchten.

Zumindest in Deutschland wäre da also überhaupt nichts „mehr als gerechtfertigt“.

Wie das in Brasilien aussieht, weiß ich nicht..

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Wenn ich einen Amokläufer mit meinem Pkw ummangel, bleibt das straffrei. Das letzte Wort hat aber ein Richter, weil zunächst gegen mich ermittelt wird (was mir aber wurscht wäre).


BunterDelfin 
Fragesteller
 29.07.2023, 07:26

Aber auch wenn jemaand andere nur bedroht? Oder nur bei einem Amokläufer

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wiki01  29.07.2023, 07:27
@BunterDelfin

Auch beim Drohen mit einer Waffe. Aber wie gesagt, das letzte Wort hat der Richter.

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Ja das ist Nothilfe. Notwehr die gegen dich geht Nothilfe gegen Andere. Sollte immer letztes Mittel sein wenn nichts Anderes möglich ist, wie Deeskalation

Überschreitung der Notwehr ist straffrei wenn man aus Furcht, plötzlichem Schrecken die Notwehr/Hilfe überschreitet

Du sollst nur soviel tun um den gegenwärtigen Angriff abzuwehren. Also nicht mit 50 drüberfahren. Müsste der Richter dann entscheiden. Du kannst es ja auch nicht abschätzen was dann passieren kann. Als Stuntman hättest du u.U mehr Theater :-)

Aber da könntest du wieder auf Schrecken plädieren weil die Stunts ja geplant sind Und das ja nicht


PolNRW93  29.07.2023, 14:21
Du sollst nur soviel tun um den gegenwärtigen Angriff abzuwehren

Und genau deswegen wäre die Handlung des Pkw-fahrers in dem Video in Deutschland ganz sicher nicht mehr von Notwehr gedeckt. Denn die Räuber versuchen schon abzuhauen, noch bevor der Pkw-fahrer einlenkt, um die beiden über den Haufen zu fahren. Das hat mit Notwehr überhaupt nichts mehr zu tun. Das ist eher ein Racheakt.

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BunterDelfin 
Fragesteller
 30.07.2023, 02:42
@PolNRW93

Trotzdem sind die Personen ja noch in Lebensgefahr, weil manchmal erschießen die Räuber rinrn auch danach noch

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PolNRW93  30.07.2023, 14:12
@BunterDelfin

In diesem Fall völlig unrealistisch. Guck doch hin! Du siehst doch, dass die nur noch versuchen, abzuhauen. Wieso sollte sich da der Beifahrer noch versuchen umzudrehen, um die Opfer zu erschießen? Und selbst, wenn das möglich gewesen wäre, was hätte er denn davon??

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BunterDelfin 
Fragesteller
 30.07.2023, 14:55
@PolNRW93

Das sie nichts verplappern zb. Leute die andere mit einer Pistole bedrohen denken nicht logisch nach so wie ich und du, außerdem hesteht die Möglichkeit trotzdem noch. Kommt ja auch nicht unbedingt selten vor...

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