Ist sexting oder bei Jungs Penisvergleich übers Internet eigentlich verboten?
Also bei den unter 18
3 Antworten
Kinderpornografie ist in jedem Fall verboten. Aber wenn sich zwei 14 Jährige nen Schwanzpic schicken, wer soll das verbieten? Die Penispolizei.
Ohne Kinder keine Kinderpornografie. 14-17 jährige sind jugendlich. Damit wäre es Jugendpornografie.
Alles unter 18 zählt zu Kinderpornographie du Leuchte.
😂
Wie ich es liebe, wenn Leute, die keine Ahnung haben, meinen, einen auf arrogant machen zu müssen.
§ 184c Abs. 1 StGB
"(...)jugendpornographisch ist ein pornographischer Inhalt (§ 11 Absatz 3), wenn er zum Gegenstand hat:
a)
sexuelle Handlungen von, an oder vor einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person (...)"
Hervorhebung von mir.
1:1 das was ich sage untermalt.
Verallgemeinert heißt alles unter 18 aber nunmal Kinderpornographie, da man gesetzlich nicht mündig und dementsprechend Kind ist.
Woher ich das weiß? Ich habe eine Privatsituation bezüglich dieses Themas gehabt und ich wurde ausreichend von Anwaltschaft und Polizei zu diesem Thema beraten.
Nur weil es verschiedene "Kategorien" oder "Einstufungen" dafür gibt, heißt es nicht, dass es Verallgemeinert nicht das gleiche ist. Denn rein rechtlich gesehen ist es das nunmal.
Tut mir leid wenn du dir selbst widersprichst und die einzige Formulierung herausgesucht hast, die tatsächlich auf dein Gedankengut passt. Aber jedes Land(Bundesland hier) hat eine andere Bezeichnung für Kinder/"Jugendpornographie".
Aber zusammengefasst ist es unter dem Gesetz das gleiche.
Oh man...
§1 Abs. 1 JuSchG
"(1) Im Sinne dieses Gesetzes
1.
sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind,
2.
sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind"
Kinder und Jugendliche sind NICHT das gleiche.
Jugendliche sind auch nicht unmündig. U.a. sind sie strafmündig, sexualmündig, religionsmündig...
Auch Kinder- und Jugendpornografie sind nicht das gleiche. Z.B. ist der Besitz von Kinderpornografie in jedem Fall verboten (§184b StGB), während der von Jugendpornografie zum persönlichen Gebrauch mit Erlaubnis der gezeigten Person eben legal ist (§184c Abs. 4 StGB).
Nein, ist es nicht. Ab 14 Jahren darf man das mit dem Einverständnis beider Parteien machen.
Wenn sich beide sicher sein könnten, dass beide unter 18 sind, dann wäre es kein Problem, aber bei den vielen Fake-Identitäten kann man ja nie wissen ...
Penisvergleich solte kein Problem sein, denn dann kannst du selbst einschätzen, wie alt dein Gegenüber tatsächlich ist.
Bei 14 jährigen wäre es auch keine Kinderpornografie.