Ist mein Fasten gebrochen, wenn ich beim Zahnarzt ungewollt Wasser geschluckt habe?

6 Antworten

Nein, das Wasser gehört zur ärztlichen Behandlung. Das ist vom Fasten ausgeschlossen.

gaka123  12.07.2015, 16:05

Wie kommst du auf so ein Schwachsinn?

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Still  13.07.2015, 08:32
@gaka123

Lies dir dir Antwort von Sunnite durch, dann weißt du, dass dein Kommentar verletzend und ohne Substanz ist!

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Das Schlucken von kleinen Wassermengen ist beim Zahnarzt  in der Regel ja unproblematisch. Anders bei vielen Moslems während des Ramadan.

Selbst der beste Zahnarzthelferin wird es nicht gelingen, bei der Behandlung den allerletzten Tropfen vom Wasser (was dringend für die Kühlung deiner Zähne gebraucht wird!) abzusaugen - sonst käme wohl JEDER ans Würgen! Deshalb möchte ich jeden strenggläubigen Moslem bitten, grundsätzlich auf Zahnbehandlungen während der Fastenzeit zu verzichten.

Gründe: Entweder überkommt den Patienten der Schluckreflex (Bedenke: Reflex = nicht steuerbare Reaktion/Bewegung) und er gefährdet sich, wenn er versucht panisch den Kopf übers Speibecken zu bekommen. Schließlich routieren scharfe Instrumente mit mehreren 1000U/min in seinem Mund ...

ODER er fängt an zu gurgeln. Was bedeutet: Er stößt (für Zahnarzt und Helferin unvorhersehbar!) eine Wasserfontäne nach oben, die locker eine Höhe von einem halben Meter erreicht. Man abgesehen, dass auch du es ekelig empfinden würdest, wenn plötzlich das in dein Gesicht klatscht, was vorher im Patientenmund war (neben dem klaren Wasser auch noch faule Zahnsubstanz, Speichel und evtl. auch Blut!) , kann es da auch bei Zahnarzt und Helferin zu reflexartigen Bewegungen kommen, die dich (uU nicht unerheblich!) verletzen können.

Der dritte Grund: Nicht wenige Behandlungen verlangen, dass der Mund über Minuten ununterbrochen offen bleibt. Egal, wie sich der Moslem also der kleinsten Pfütze im Rachenraum entledigen will .... ohne Mundschluss geht es nicht. Das kann -je nach Behandlung- den Verlust des Zahnes zur Folge haben.

Moderne Zahnmedizin und die Regeln des Ramadan sind leider nicht die besten Freunde. Besser man sorgt dafür, dass sie sich nicht über den Weg laufen. Bitte bei der Terminvereinbarung schon daran denken. DANKE


Hallo, ich rate dir dringend nicht auf Wasser zu verzichten, fasten hin oder her deine Gesundheit geht vor! Soweit ich weiß muss man beim Fasten nicht auf Trinken verzichten! Ich wünsche dir alles gute! :)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Intensive jahrelange Beschäftigung/Uniprojekt
Duisburg47M  12.07.2015, 15:32

Wat labers du !?

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Rocker73  12.07.2015, 15:41
@Duisburg47M

Es tut mir leid wenn ich mich geirrt habe, aber ich finde sie sollte Wasser trinken das könnte sonst extrem schädlich für sie sie sein, der Körper muss genug Flüssigkeit haben!

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timewaster  16.08.2015, 20:41

Der Mensch ist aufs Überleben ausgerichtet einen Tag lang nicht zu trinken ist, wissenschaftlich bewiesen, nicht gesundheitsgefährdend. Am Abend darf man dann ja wieder trinken :)

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Hierbei hast du dein Fasten nicht abgebrochen. Das passiert vielen und es war auch eh nur ein bissien Wasser. Passiert vielen hin und wieder mal :D

Bald ist das fasten ja auch vorbei. Gutes gelingen noch.

Jemand, der aus Versehen isst oder trinkt



Es wurde berichtet, dass Abu Hurayrah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer vergisst, dass er fastet und isst und trinkt, der soll sein Fasten vervollständigen, denn es ist Allah, Der ihn speiste und ihm zu trinken gab.“ (al-Bukhāri #1933; Muslim #1155).

Dieser Hadīth bestätigt, dass das Fasten desjenigen, der versehentlich isst oder trinkt, weiterhin gültig ist und nicht beeinträchtigt wird und es liegt auch keine Sünde auf ihm, denn er tat es nicht absichtlich, sondern es ist eine Versorgung, die Allah ihm gewährte.

Somit wird die Tatsache, dass er gespeist und ihm zu Trinken gegeben wurde, Allah zugerechnet.

Und was auch immer Allah zugerechnet wird, kann keinem Menschen zur Last gelegt werden, denn es war nur ihm zu verboten und er ist nicht verantwortlich für Handlungen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen. Es wird kein Unterschied gemacht zwischen Essen und Trinken oder ob es wenig ist oder viel, aufgrund der allgemeinen Bedeutung des Hadīth.

Er muss den Tag nicht nachholen, denn es ist ihm anbefohlen, das Fasten zu vervollständigen, und das, was vollständig ist, wird als Fasten betrachtet.

Die Tatsache, dass das Fasten desjenigen, der versehentlich isst oder trinkt, weiterhin gültig ist und dass er es nicht nachholen muss, ist etwas, das dem Konsens (der Gelehrten) unterliegt, obwohl Imām Mālik und ibn Abi Layla eine andere Meinung vertraten.

Es wird eine Analogie gezogen zwischen Essen und Trinken und anderen Dingen, die das Fasten ungültig machen, aufgrund des Hadīth von Abu Salamah ibn `Abd al-Rahmān, der von Abu Hurayrah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtete, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer das Fasten im Ramadān aus Versehen bricht, muss den Tag nicht nachholen oder Sühne leisten.“ (ibn Hibbān 8/288; al-Hākim 1/430; von al-Albāni in Sahīh al-Jāmi` #6070 als hasan klassifiziert).

Diese Regel über den Fastenden ist eines der wichtigen Prinzipien, die in dem folgenden Vers erwähnt werden (ungefähre Bedeutung): „Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir (etwas) vergessen oder einen Fehler begehen.“ (2:286).

Nach einem sahīh Hadīth sagt Allah, als Antwort auf dieses Du`ā’: „Ich habe es getan“ und gemäß einem anderen Bericht: „Ja.“

Dies geschieht aus Freundlichkeit Allahs gegenüber Seinen Dienern, um es ihnen leichter zu machen und um sie von Härte und Schwierigkeit zu befreien.

Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Allah hat meiner Ummah Fehler und Vergesslichkeit verziehen und das, wozu sie gezwungen werden.“

Es gibt eine wichtige Angelegenheit in diesem Zusammenhang:

Was ist, wenn ich einen Fastenden sehe, der versehentlich isst oder trinkt – muss ich ihn erinnern?

Antwort:

Wer einen Fastenden während eines Tages im Ramadān aus Versehen essen oder trinken sieht, ist verpflichtet, es ihm zu sagen und ihn zu erinnern, denn dies fällt in den Bereich, dass man zum Guten aufruft und das Schlechte verbietet.

Es ist eine falsche Handlung, an einem Tag im Ramadān zu essen und zu trinken, doch derjenige, der es versehentlich tut, weil er vergaß, ist entschuldigt. Er muss aber sofort erinnert werden.

Wenn jemand Ghusl vollzieht oder seinen Mund oder seine Nase ausspült und dabei versehentlich Wasser in seine Kehle gerät, so macht dies sein Fasten nicht ungültig. Dasselbe trifft zu, wenn eine Fliege oder Mücke in seinen Mund fliegt oder wenn Benzin seine Kehle erreicht, ohne dass er es wollte; es beeinträchtigt sein Fasten nicht, denn es ist nicht möglich, so etwas zu vermeiden und er beabsichtigte es nicht und wollte nicht, dass es geschah. Dies ist wie bei jemandem, der vergisst und so etwas nicht absichtlich tat oder aus freiem Willen heraus. Daher sagte al-Bukhāri (möge Allah ihm barmherzig sein) in seinem Sahīh: „Kapitel über eine fastende Person, wenn sie isst oder trinkt, weil sie vergisst“.

Dann sagte er: „`Ata’ sagte: Wenn jemand seine Nase ausspült und Wasser seine Kehle erreicht, dann liegt keine Sünde auf ihm, denn er beabsichtigte es nicht, dies zu tun. Er kann aber das Wasser davon abhalten, seine Kehle zu erreichen, doch wenn er es nicht stoppt und stattdessen schluckt, dann bricht er sein Fasten.

Und Allah weiß es am besten.

Aus: Ahkām al-Siyām von al-Fauzān, S. 39

Oh Allah, nimm (unsere Anbetung) von uns an und nimm unsere Reue an, denn Du bist der Reue-Annehmende, der Barmherzigste.