Ist man der Eigentümer?

7 Antworten

Nein, da es sich um Diebesgut handelt, gehört es natürlich dem ursprünglichen Besitzer. Du musst zusätzlich auch glaubhaft versichern, dass du nicht wusstest, das es gestohlen war, sonst könntest du sogar noch eine Anzeige wegen Hehlerei bekommen.

So lange das Fahrrad bei dir ist, bist du der Besitzer, aber nicht der Eigentümer. Eigentümer ist der, dem das Fahrrad juristisch gehört.

Nein, an Gestohlenem kann kein Eigentum erworben werden.

Nein, da der Dieb niemals das Eigentum an diesen Artikel hatte.

Das war Hehlerware.

Du bist verpflichtet, den Artikel zurückzugeben und hast Artikel und Geld verloren.

ScheiBe!

Nein bist du nicht , Unwissenheit schützt vor Strafe nicht im gegenteil , du bist nun eher sogar der Hehler somit ist die Kohle futsch erstmal wenn du nicht per PayPal bezahlt hattest

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gelernter Zweiradmechatroniker

efl1i 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 20:49

Hab Bar bezahlt.. Problem ist ich habe jetzt Angst den zu geben, sonst der Typ, dass ich geklaut habe 🤦‍♀️

shakur1988  01.07.2024, 23:12
@efl1i

Na du hast ja einen kaufnachweiss über ebay und sicherlich auch due Adresse von dem typen der dass Rad verkauft hatte , an deiner Stelle würde ich den Vorfall nun erstmal auch ebay melden und der Polizei