Ist 'Halt die Fresse' eine Beleidigung?

Das Ergebnis basiert auf 39 Abstimmungen

Ja, definitiv! 69%
Nein, Quatsch. 18%
Kommt drauf an. 13%

14 Antworten

Kommt drauf an.

Aus meiner beruflichen Erfahrung mit deutsch sprechenden Akademikerinnen aus Spanien in Irland kann ich berichten, dass mehrere von diesen Damen unterschiedlichen Alters und bei unterschiedlichen Gelegenheiten "halt die Fresse" zu mir sagten.

Denn obwohl sie zeitweise in Deutschland gelebt und teilweise dort auch studiert hatten, glaubten sie trotzdem, dass "halt die Fresse" "kannst Du bitte ruhig sein - das stört gerade" bedeutet.

Niemand hatte ihnen deswegen jemals etwas gesagt.

Mit Gruß von The Tenth Man aus Omeath

Leo

Behaviour Analyst

Nein, Quatsch.

NJW-Entscheidung der Woche: "Ich hau Dir auf die Fresse"

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 02.07.2009

Rechtsgebiete: Materielles StrafrechtStrafrecht18|10072 

Die Äußerung "Ich hau Dir auf die Fresse" gegenüber Justizbeamten durch einen Besucher der Untersuchungshaftanstalt stellt nach dem nicht rechtskräftigen Urteil des AG Hamburg vom 10.3.2009 (256 Cs 160/08) keine Beleidigung nach § 185 StGB dar.

Zur Begründung heißt es: Der Tatbestand der Beleidigung sei kein Auffangtatbestand für den Fall, dass mangels Drohung mit einem Verbrechen der § 241 Abs. 1 StGB nicht einschlägig ist. Weder der Ausdruck "Fresse" noch ein bloßes "Duzen" seien geeignet das Ehrgefühl eines anderen zu verletzen. Ebenso wenig sei es angezeigt, bloße Unhöflichkeit und Aufmüpfigkeit bei hoheitlichen Maßnahmen von Staatsbediensteten als Beleidigung zu bestrafen.

Resümee: Das geflügelte Wort "Fresse" für Mund oder Gesicht eines anderen Menschen ist keine Beleidigung. Es handelt sich dabei um einen "derben" Ausdruck, der keine eindeutige Abwertung der betroffenen Person bedeute. Es ist vielmehr eine, wenn auch grobe, Unhöflichkeit, vor welcher das Strafrecht nicht schützt. Andernfalls müsste auch die umgangssprachlich häufig benutzte Aufforderung "Halt deine Fresse" bzw. "Halt die Fresse" ebenso als Beleidigung aufgefasst und geahndet werden.

Vielmehr lässt dass hier von dem Schulleiter an den Tag gelegte bloße Empfinden darauf schließen, dass dieser von dem ihm gegenübertretenden Bürger unbedingten und widerspruchslosen Gehorsam erwarte und sich bei Nichtbefolgung einer Weisung des Kollegiums persönlich angegriffen fühlt. Das zeige ein sehr fragwürdiges und nicht mehr zeitgemäßes Verständnis des Verhältnisses zwischen Bürger und den Repräsentanten des Staates und in seiner eigenschaft als Schulleiter und kann somit ausgeurteilt keine Grundlage für eine strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung abbilden.

Ja, definitiv!

Es gibt leider keine passende Auswahlantwort. Der Ausdruck ist m.E. auf keinen Fall eine Beleidigung im juristischen Sinne. So mit einem anderen Menschen zu sprechen, ist einfach schlechtes, primitives Benehmen. Mein Ja ist in diesem Sinne zu verstehen.

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Als Beleidigung würde ich es nicht wirklich bezeichnen. Schließlich wird keine abfällige Bemerkung über die andere Person gemacht. Es geht lediglich um die Öffnung (hinter der das "Kauwerkzeug" des Menschen sitzt), welche im Standarddeutsch als Mund, hier aber vulgär als Fresse bezeichnet wird.

Wer so spricht, drückt sich möglicherweise immer ziemlich vulgär aus. Vielleicht sagt er z.B., wenn er von sich selbst spricht, dass er erst einmal aufs Schei*haus pis*en und dann etwas fressen geht.

Ich würde sagen: "Halt die Fresse!" ist eine primitive, widerliche Ausdrucksweise, die von Dummheit und auch Hilflosigkeit zeugt. So sprechen meistens nur Leute, denen es selbst an passenden Worten - z.B. an schlüssigen Argumenten - fehlt, um zu erreichen, dass ein anderer (endlich) schweigt. Wer so zu mir spräche, von dem würde ich mich nicht beleidigt fühlen, sondern lediglich für mich feststellen, dass ich es mit einem dummen Flegel zu tun habe, mit einem Menschen, der sich nicht zu benehmen weiß. Ich würde ihn ignorieren, denn es hat ja keinen Sinn, sich auf "Diskussionen" mit solch einem Menschen einzulassen. Er ist mir nicht gewachsen, und ich möchte mich sprachlich nicht auf sein Niveau herab begeben.

DerRichter314  06.04.2020, 09:39

NJW-Entscheidung der Woche: "Ich hau Dir auf die Fresse"

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 02.07.2009

Rechtsgebiete: Materielles StrafrechtStrafrecht18|10072 

Die Äußerung "Ich hau Dir auf die Fresse" gegenüber Justizbeamten durch einen Besucher der Untersuchungshaftanstalt stellt nach dem nicht rechtskräftigen Urteil des AG Hamburg vom 10.3.2009 (256 Cs 160/08) keine Beleidigung nach § 185 StGB dar.

Zur Begründung heißt es: Der Tatbestand der Beleidigung sei kein Auffangtatbestand für den Fall, dass mangels Drohung mit einem Verbrechen der § 241 Abs. 1 StGB nicht einschlägig ist. Weder der Ausdruck "Fresse" noch ein bloßes "Duzen" seien geeignet das Ehrgefühl eines anderen zu verletzen. Ebenso wenig sei es angezeigt, bloße Unhöflichkeit und Aufmüpfigkeit bei hoheitlichen Maßnahmen von Staatsbediensteten als Beleidigung zu bestrafen.

Resümee: Das geflügelte Wort "Fresse" für Mund oder Gesicht eines anderen Menschen ist keine Beleidigung. Es handelt sich dabei um einen "derben" Ausdruck, der keine eindeutige Abwertung der betroffenen Person bedeute. Es ist vielmehr eine, wenn auch grobe, Unhöflichkeit, vor welcher das Strafrecht nicht schützt. Andernfalls müsste auch die umgangssprachlich häufig benutzte Aufforderung "Halt deine Fresse" bzw. "Halt die Fresse" ebenso als Beleidigung aufgefasst und geahndet werden.

Vielmehr lässt dass hier von dem Schulleiter an den Tag gelegte bloße Empfinden darauf schließen, dass dieser von dem ihm gegenübertretenden Bürger unbedingten und widerspruchslosen Gehorsam erwarte und sich bei Nichtbefolgung einer Weisung des Kollegiums persönlich angegriffen fühlt. Das zeige ein sehr fragwürdiges und nicht mehr zeitgemäßes Verständnis des Verhältnisses zwischen Bürger und den Repräsentanten des Staates und in seiner eigenschaft als Schulleiter und kann somit ausgeurteilt keine Grundlage für eine strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung abbilden.

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spanferkel14  06.04.2020, 09:59
@DerRichter314

Ja, juristisch sehe ich das ganz genauso. Wenn ich Jurist und Richter wäre, hätte ich meine Begründung wie in Abschnitt 2 und 3 formuliert. (Selbst habe ich nur deshalb für "Beleidigung" - nicht juristisch! - gestimmt, weil die Alternativen noch weniger zutrafen.)

Dem 4. Abschnitt allerdings kann ich nicht zustimmen. Für mich ist es völlig unerheblich, ob jemand Repräsentant des Staates oder sonstwas ist. Da wird einem Schulleiter m.E. einfach drauflos Obrigkeitsdenken unterstellt. Ich meine, es gibt sehr viele Leute, die schnell von Beleidigung sprechen, wenn nichts weiter passiert ist, als dass ein Flegel mal wieder seine "Schnauze" nicht unter Kontrolle hatte und eben rumgepöbelt hat.

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Nein, Quatsch.

Hei

ich betrachte es nicht als Beleidigung, es ist einfach nur unhöflich

Grüssle

Ja, definitiv!

Eine freundliche Aufforderung mit dem Sprechen aufzuhören, sieht nun mal anders aus.

Allerdings eine strafrechtliche Relevanz, dürfte wohl nicht vorhanden sein.