Ist euch schon mal aufgefallen, dass Drängler zu feige sind zum Überholen?
Besonders auf Landstraßen (nicht mehrspurig) habe ich oft den Fall, dass Drängler hinter mir einfach nicht überholen, selbst wenn ich vom Gas gehe.
Oder wenn ich, sofern es gefahrlos geht, den vor mir überhole, dass der Drängler sich dann hinter dem, den ich überholt habe festbeißt.
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8 Antworten
Falscher Denkansatz. Wer zu dicht auffährt, kann erst beschleunigen, wenn er ausgeschert ist. Das erschwert den Überholvorgang extrem. Zudem ist zu dichtes Auffahren nicht gerade gut für den Überblick.
Wer hingegen genug Abstand hält, erkennt dank des günstigeren Blickwinkels Überholmöglichkeite viel früher, kann dementsprechend schon vor dem Abreißen des Gegenverkehrs schon ordentlich beschleunigen und tut sich daher mit dem Überholen bedeutend leichter.
Wäre mir noch nie aufgefallen. Eher überholen die, egal ob gefahrlos möglich oder nicht.
Insbesondere LKW werden gerne im absoluten Überholverbot überholt einfach nur weil über 7.5-Tonner auf räumlich nicht getrennten Fahrbahnen außerorts maximal 60km/h fahren dürfen.
Vielleicht liegt das auch an der Gegend. Hier (SI) fahren se so wie so ein wenig komisch.
So generell aufgefallen, ist mir das nicht. Es sind eher Ausnahmefälle, die sich so verhalten.
Ich hatte dieses Problem jedoch einmal, als ich vor vielen Jahren mit meinem Motorrad unterwegs war. Ich hatte damals noch einen Lehrfahrausweis und mein Motorrad war dementsprechend gekennzeichnet. - Allgemein hatte ich immer das Gefühl, dass Autofahrer bei Lehrfahrenden besonders nahe auffahren... jedoch war dieser eine Fahrer sehr extrem.
Ich fand das doch sehr gefährlich und wollte eigentlich, dass der Autofahrer überholt. - Er überholte jedoch erst, als ich am Strassenrand angehalten habe...
Davon ab finde ich es unterste Schublade, im Straßenverkehr von "zu feige" zu sprechen...
Bei mir drängelt auf der Landstraße niemand. Vielleicht solltest du nicht vom Gas gehen, sondern so schnell fahren, wie es zulässig ist, dann drängelt auch niemand.
Auch bei Einhaltung des Tempolimits wird gedrängelt. Wer sich an die Straßenverkehrsoordnung hält, riskiert von der Dränglerlobby wegen Verkehrsbehinderung belangt zu werden.