ISt es Unfallflucht wenn man bei einer Autobahn an den Zaun reingefahren ist und einfscv weitergefahren ist?
Das ist doch sinnlos
8 Antworten
Afaik ja. Du hast unabsichtlich jemandes Eigentum beschädigt = Unfall. Du bist weiter gefahren, ohne dich um den Schaden zu kümmern -> Unfalflucht.
Hallo, wenn irgendein Schaden entsteht, der höher als 50 € ist, dann muss man das melden. Sonst begeht man Fahrerflucht.
Der Zaun wurde beschädigt, also liegt eine Sachbeschädigung vor. Einfach weiterzufahren und nichts zu unternehmen ist Unfallflucht - ein anderes Auto auf dem Supermarktparkplatz anzuticken und sich zu verpi...en ist der gleiche strafbare Sachverhalt.
Stimmt, beim einen weiß man, dass es teuer werden kann, beim Anderen sind viele immer überrascht.
Kaputtmachen ist kaputtmachen - egal, was kaputt gemacht wird.
Geniale Einstellung.
Du entscheidest ob ein Schaden da dran ist.
Super Herr Sachverständige Richter
Ja das ist Unfallflucht
Selbstverständlich ist das Unfallflucht. Möglicherweise ist der Zaun beschädigt.
Selbst unter 50€