Ist es rechtlich zulässig, dass man auf einer Rechnung den Netto-Betrag hervorhebt?

11 Antworten

Bruttobetrag = Betrag inkl. Umsatzsteuer

Eine Rechnung kann man frei formatieren - es gibt tatsächlich ziemlich abenteuerliche Formatierungen (z. B. der Nettobetrag fett und der Bruttobetrag, den man zahlen muß, in normaler Zeichenstärke).

Das ist aber recht unsinnig, da es dann häufiger vorkommt, daß irrtümlich der (fett gedruckte) Nettobetrag überwiesen wird (ist mir auch schon bei Überweisungen passiert) - das ist nur (unnötiger) zusätzlicher Aufwand für den Rechnungsaussteller, den Kunden dann zu bitten, auch den Rest zu überweisen...

Deine Großmutter handelte als Privatperson. Daher ist sie nicht Umsatzsteuerabzugsberechtigt.

Das heisst, du musst den Bruttobetrag überweisen. Das ist soweit korrekt.

Ggf. arbeitet der Dienstleister auch grösstenteils mit Firmen zusammen. Und für diese sind der Nettobetrag interessant. Und zum besseren Auffinden dessen, würde der Betrag etwas grösser geschrieben.

Normalerweise muss für Privatpersonen auch der Bruttobetrag auf der Rechnung mit stehen, wenn mit denen Geschäfte getätigt werden dürfen.

Bei einem Werkvertrag ist der Nettobetrag tatsächlich der wichtigere.

Solange der Bruttobetrag aufgeführt ist ist also alles OK.

Ja, und? Natürlich muß sie als Verbraucherin den Bruttobetrag zahlen.

Was soll die dämliche Frage nach "rechtlicher Zulässigkeit"?

Ob der Rechnungsempfänger lesen kann oder nicht, ist dem Rechnungssteller schnurz.


stbitter 
Fragesteller
 15.02.2020, 16:35

es geht mir darum, dass er ihr möglicherweise vorher mündlich einen niedrigeren preis gesagt hat und bewusst in der Rechnung den Netto-Preis hervorhebt. Dass er den Bruttopreis haben will, ist ja klar. Aber diese Art macht mich stutzig...

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Hallo,

Unternehmen müssen ihre Rechnung mit MwSt ausweisen. Diese wird an das Finanzamt abgeführt.

Lieben Gruß
clown999


PatrickLassan  15.02.2020, 16:38

Kleinunternehmer aber nicht, denn bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregekung wird Umsatzsteuer nicht erhoben, siehe § 19 Umsatzsteuergesetz.

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