Ist es rechtlich zulässig, dass man auf einer Rechnung den Netto-Betrag hervorhebt?
Folgende Situation:
Meine fast 90-jährige Großmutter hat eine Dienstleistung eines Kleinunternehmers in Anspruch genommen. Ich sollte für sie heute die Überweisung des Rechnungsbetrags durchführen.
In der Rechnung war der Nettobetrag zwischen zwei Doppelstrichen aufgeführt, sodass auf dem ersten Blick dieser Betrag entgültig aussah. Meine Gossmutter ist in der Tat auch zuerst davon ausgegangen, dass das der Preis sei sie mit diesem Preis ein Schnäppchen gemacht habe. Was sie vorher mündlich mit dem Unternehmer ausgemacht hat, kann ich nicht genau sagen. Jedenfalls stand nur im Kleingedruckten, dass sie den Bruttobetrag überweisen soll.
11 Antworten
Bruttobetrag = Betrag inkl. Umsatzsteuer
Eine Rechnung kann man frei formatieren - es gibt tatsächlich ziemlich abenteuerliche Formatierungen (z. B. der Nettobetrag fett und der Bruttobetrag, den man zahlen muß, in normaler Zeichenstärke).
Das ist aber recht unsinnig, da es dann häufiger vorkommt, daß irrtümlich der (fett gedruckte) Nettobetrag überwiesen wird (ist mir auch schon bei Überweisungen passiert) - das ist nur (unnötiger) zusätzlicher Aufwand für den Rechnungsaussteller, den Kunden dann zu bitten, auch den Rest zu überweisen...
Deine Großmutter handelte als Privatperson. Daher ist sie nicht Umsatzsteuerabzugsberechtigt.
Das heisst, du musst den Bruttobetrag überweisen. Das ist soweit korrekt.
Ggf. arbeitet der Dienstleister auch grösstenteils mit Firmen zusammen. Und für diese sind der Nettobetrag interessant. Und zum besseren Auffinden dessen, würde der Betrag etwas grösser geschrieben.
Normalerweise muss für Privatpersonen auch der Bruttobetrag auf der Rechnung mit stehen, wenn mit denen Geschäfte getätigt werden dürfen.
Bei einem Werkvertrag ist der Nettobetrag tatsächlich der wichtigere.
Solange der Bruttobetrag aufgeführt ist ist also alles OK.
Ja, und? Natürlich muß sie als Verbraucherin den Bruttobetrag zahlen.
Was soll die dämliche Frage nach "rechtlicher Zulässigkeit"?
Ob der Rechnungsempfänger lesen kann oder nicht, ist dem Rechnungssteller schnurz.
Hallo,
Unternehmen müssen ihre Rechnung mit MwSt ausweisen. Diese wird an das Finanzamt abgeführt.
Lieben Gruß
clown999
Kleinunternehmer aber nicht, denn bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregekung wird Umsatzsteuer nicht erhoben, siehe § 19 Umsatzsteuergesetz.
es geht mir darum, dass er ihr möglicherweise vorher mündlich einen niedrigeren preis gesagt hat und bewusst in der Rechnung den Netto-Preis hervorhebt. Dass er den Bruttopreis haben will, ist ja klar. Aber diese Art macht mich stutzig...