Ist es keltisch?

5 Antworten

Es ist ein Frevel, so etwas auszubuddeln und damit ein Bodendenkmal für immer zu zerstören.

Das österreichische Denkmalschutzgesetz (DMSG).

Nach archäologischen Funden suchen ist für die Öffentlichkeit seit 1990 generell verboten. Als archäologischer Fund gelten alle von Menschen geschaffenen oder veränderten Gegenstände (§ 1 Abs 1 DMSG).

§ 11 Abs 1 DMSG

(4) Funde sind grundsätzlich entsprechend den Bestimmungen des § 8 anzuzeigen.

§ 37. Strafbestimmungen

(1) Wer entgegen den Bestimmungen des § 4 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 ein Einzeldenkmal oder ein als Einheit unter Denkmalschutz gestelltes Ensemble oder eine als Einheit unter Denkmalschutz gestellte Sammlung zerstört, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer gerichtlicher Strafe bedroht ist, vom Gericht mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Woher ich das weiß:Hobby – Kooperation mit Archäologen und Landesämtern
axnoxym 
Fragesteller
 30.03.2022, 13:35

Der Ort ist KEIN Bodendenkmal

habe mich reichlich informiert;)

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Hayns  30.03.2022, 13:37
@axnoxym

Du bekommst keine Genehmigung für das Ausbuddeln von Bodenfunden.

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Ja, das sieht echt alt aus.

Könnte vielleicht so eine Art Deckel sein? Wenn die sowas damals schon hatten.

Was immer es ist, was Neues ist's offensichtlich nicht, also bist du verpflichtet, einen derartigen Fund zu melden!

Die zuständige Behörde ist immer das Denkmalamt bzw. die untere Denkmalschutzbehörde. Man kann aber auch zum nächsten lokalen oder regionalen Museum gehen und den Fund dem Museum melden. Ob dann Interesse daran besteht, das Objekt in ein Museum zu übernehmen oder ob man sich aufs Fotografieren, Anfertigen einer Zeichnung und Notieren des Fundortes beschränkt, liegt im Ermessen der einzelnen Behörden bzw. der Länder mit ihren verschiedenen gesetzlichen Vorgaben.

Quelle:

SWR.de/Wissen

Bronzezeitler  30.03.2022, 12:34

Genau so siehts aus.

Selbst wenn er das überhaupt melden sollte, wollen die wissen, woher das Teil kommt. dann kommst du in Erklärungsnot, als nicht zertifizierter Sondengänger.

Museen nehmen / kaufen nie Gegenstände, die aus irgendwelchen Raubgrabungen stammen.

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Koschutnig  30.03.2022, 12:34

Mir ist soeben erst durch Bronzezeitlers Antwort klar geworden, dass du das Ding ja durch eine Sonde entdeckt hast. Sei ja vorsichtig bei deiner Meldung, denn Bronzezeitler sagt dir bereits, wie es darum steht! Evtl leg es zurück!

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Bronzezeitler  30.03.2022, 12:49
@Koschutnig

Eine Meldung wird es nicht geben, damit schießt er sich ins eigene Bein.

Und da muss man sich auch nicht wundern, wenn es immer schwieriger wird, wenn Neueinsteiger eine Sondengängergenehmigung beantragen möchten.

Und solche Aktivitäten, schaden uns zertifizierter auch.

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axnoxym 
Fragesteller
 30.03.2022, 12:46

Ich habe mir eine schriftliche Genehmigung bei der Gemeinde geholt, außerdem habe ich NICHT bei den Hügelgräbern gesucht, gefunden habe ich es am Wladrand.

ich gehe davon aus das du aus Deutschland bist, ich komme aus Österreich, da ist die Rechtslage anders.

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Hayns  30.03.2022, 12:56
@axnoxym

In Österreich ist die Rechtslage eher schärfer als in Deutschland - da bekommst Du nimmer eine Genehmigung zum Sondeln!

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Bronzezeitler  30.03.2022, 13:01
@axnoxym

Dann solltest du das auch in deiner Frage mit einbauen, und so formulieren, damit es nicht zu solchen Missverständnissen kommt.

Dennoch, auch in Österreich möchten auch eure Behörden, über solche Funde Informiert werden, zur Funddokumentation. Da sind alle Länder gleich.

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axnoxym 
Fragesteller
 30.03.2022, 13:07
@Bronzezeitler

der Fund ist schon 2 Jahre alt, nur wusste ich nicht was es ist, danke für die unnötige Belehrung.

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Zitat axnoxym Fragesteller 30.03.22:
Ich habe mir eine schriftliche Genehmigung bei der Gemeinde geholt, außerdem habe ich NICHT bei den Hügelgräbern gesucht, gefunden habe ich es am Wladrand.

Es ist extrem nervig, wenn Sondengänger die angeblich genehmigt losziehen, sich nicht so verhalten, wie es Sondengänger mit Genehmigung tun.

Denn diese Sondengänger arbeiten mit der Archäologie zusammen und stellen solche Fragen ihren Kooperationspartnern im Landesamt und nicht hier.

Sondengänger mit Genehmigung wissen auch, dass Wald (Waldrand) und Wiese für den Sondengang tabu sind.

Dafür bekommen Sondengänger keine Genehmigung.

Was Du betreibst, ist aus gesetzlicher Sicht Raubgräberei.

Woher ich das weiß:Hobby – Kooperation mit Archäologen und Landesämtern
axnoxym 
Fragesteller
 30.03.2022, 13:41

ok

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So so, Sondeln im Wald. Hast du überhaupt deine Genehmigung dafür?

Wenn da Keltengräber sind, ist das normalerweise ein Bodendenkmal, und auf Bodendenkmäler ist das verboten.

So wie es aussieht, hast du mehrfach gegen das Denkmalschutzgesetz verstoßen.

Als zertifizierter Sondengänger, werde ich hier keine Fundbestimmung machen.

Woher ich das weiß:Hobby