Ist es haram pedos ab zu zocken?( leute sollen nur antworten bitte die an denn Islam glauben )?

4 Antworten

Hallo Sakura434!

Alleine die Tatsache, dass Du "PEDO" falsch schreibst, dessen Bedeutung offensichtlich nicht kennst und den Begriff wie die hoch intelligente Masse inflationär benutzt, lässt mich an diversen Dingen nebst Kompetenz sehr stark zweifeln. Ferner kann man Rückschlüsse ziehen.

Wenn Du 17 bist, wie kommst Du auf den Begriff "Pedo"?

Und wenn Du eh nicht weißt, worum es geht, wie kommst Du dann faktisch darauf, dass es um Bilder ging? Du interpretierst, vermutest, hast offensichtlich keine Ahnung, aber bedienst Dich inflationär irgendwelchen Begriffen, da diese "modern" sind. Du räumst doch selbst ein, dass Du es nicht weißt, ob es um Bilder ging.
Insofern konstruierst Du von Vermutungen Tatsachen.

Mit "Sexting" ist es so eine Sache. Da man das Alter des Typen nicht kennt und Online jeder alles sein kann (heutzutage darf eh jeder Mensch alles sein), kannst Du es eh nicht wissen. Und, wenn es gar nicht um Sexting ging und der Typ generell Geld für eindeutige Fotos haben wollte, ist es ohnehin rechtlich kritisch und hätte nichts mit Sexting zu tun.

Übrigens ist die Religion egal.
Da Deine Geschichte von hinten bis vorne keinen Sinn ergibt, erübrigt sich der Rest.

Welcher Bildungsstand, Intellekt und welche Fachkomeptenz befähigt Dich denn dazu, eine fremde Person zu bezichtigen? Insbesondere, wenn der Begriff "Pedo" gänzlich falsch und obendrein falsch geschrieben ist?

Klar, wer gegen Geld einschlägige Fotos von Minderjährigen erhalten möchte, macht sich strafbar.

Betrug/Abzocke wäre auch im Islam "nicht" HARAM.

Wie ist das noch gleich im Islam und dieser Doppelmoral.

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Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
 - (Islam, Muslime, Koran)

Tennis92927  04.06.2024, 22:48

'Aa'ishah (möge Allah mit ihr zufrieden sein) war körperlich reif (zu der Zeit, als ihre Ehe vollzogen wurde).

Sharh Muslim, 9/206

Die Verlobung Muhammads mit Aisha war nicht unangemessen. Ehen, die in Abwesenheit geschlossen wurden, um ein Bündnis zu besiegeln, wurden zu dieser Zeit oft zwischen Erwachsenen und Minderjährigen geschlossen, die noch jünger waren als Aisha. Diese Praxis setzte sich in Europa bis weit in die frühe Neuzeit hinein fort. Es war nicht vorgesehen, die Ehe zu vollziehen, bis Aisha die Pubertät erreicht hatte und wie jedes andere Mädchen verheiratet werden sollte.

Quelle: Armstrong, Karen. Muhammad: a prophet for our time, Harper Collins 2006, Seite 105

Damals war es üblich das Frauen in jungen Alter geheiratet hatten

vor ihrer Verlobung mit dem Propheten war ‘Aa’ishah mit Jubayr ibn Mut'im ibn 'Adi verlobt.

Es war also damals nichts ungewöhnliches das Frauen im jungen Alter geheiratet hatten

Commentaries on the Laws of England (1765-1769)
SIR WILLIAM BLACKSTONE
BOOK 1, CHAPTER 17
Of Guardian And Ward
Mit sieben Jahren kann eine Frau verlobt oder verheiratet werden; mit neun Jahren hat sie Anspruch auf eine Mitgift;

https://lonang.com/library/reference/blackstone-commentaries-law-england/bla-117/

Wenn dies in England von 1765-1769 der Fall war, wie war es dann vor 1400 Jahren?

Ehen im frühen Alter waren in Europa lange Zeit üblich, wobei vor allem Mädchen früh verheiratet wurden. Eine Ehe im Römischen Reich war mit Einsetzen der Pubertät möglich. Mädchen mit 12 und Jungen mit 14 Jahren galten als ehefähig. Und die Sexualität wurde bis ins Mittelalter von Staat und Kirche weitgehend geduldet. Damit war auch die Heirat durch den sexuellen Vollzug legitimiert.

So heiratete der spätere ungarische König Stephan I. im Jahr 995 die erst zehnjährige Gisela von Bayern.

Und natürlich ist betrügen verboten im Islam

https://sunnah.com/ibnmajah:2224

July3737  04.06.2024, 19:11

Es scheint, als ob jemand sich persönlich angesprochen fühlt und in die Verteidigung gehen möchte.

mjutu  29.08.2024, 20:56
@July3737

Na klar: Wenn jemand richtigstellt, dass 17 Jährige und Pädophilie nicht zusammen passt, unterstellt man ihm erst mal, dass er sich selbst angesprochen fühlt. Natürlich. Wieso sollte man auch sachlich bleiben. Das ist doch das Internet.

mjutu  29.08.2024, 20:57
@Tennis92927

Vergewaltigungen sind im Islam und im Nicht-Islam verboten und sie kommen trotzdem überall vor. Eine Überzeichnete Karikatur kann unlustig, unpassend oder platt sein, aber eine "Lüge" ist das nicht.

السلام عليكم ورحمة الله وبركاته

Zum einen ist solches Kontaktieren oder Kontakthalten ungesund und im Islam eh verboten (Haram), im Falle von offensichtlichem Heranmachen an Minderjährige ohnehin eine Frage der polizeilichen Ermittlungen, zum andern ist Betrug immer Betrug, egal gegen wen. Lass es, denn es ist in jedem Fall verwerflich. Sowohl was er tut, wenn es sich als wahr herausstellen sollte, als auch, was du tun willst. Fang gar nicht erst mit solchen Sachen an, wenn du an Allah glaubst und den Jüngsten Tag!


Kugelflitz  04.06.2024, 14:24
im Falle von offensichtlichem Heranmachen an Minderjährige ohnehin eine Frage der polizeilichen Ermittlungen

Nope, sie ist 17, nicht 13. Völlig legal seinerseits.

Kontakt mit ihm zu haben ist schon Haram. Einfach nicht machen.

Haram bedeuten im Islam nichts anderes als sündhaftes Verhalten im Christentum oder unmoralisches Verhalten im Atheismus. Es ist egal woran du glaubst, das was du getan hast, ist moralisch falsch. Du solltest das Geld zurücksenden oder an jemanden spenden. Denn auch wenn dieser Mann moralisch falsch agiert, rechtfertigt es nicht moralisch falsches Verhalten deinerseits.


Sakura434 
Beitragsersteller
 04.06.2024, 14:18

Das frage ich auch nicht um so nerven oder so ich verstehe es halt nur nicht

Sakura434 
Beitragsersteller
 04.06.2024, 14:18

Eine frage ich verstehe es nicht warum ist es denn moralisch nicht okay von mir

Humbleness4  04.06.2024, 14:18
@Sakura434

Weil du jemanden abzockst. Für das Geld wollte er eine Gegenleistung, die hast du nicht erbracht. Somit fand kein Geschäft statt, sondern du hast ihn gescamt.

Sakura434 
Beitragsersteller
 04.06.2024, 14:19
@Humbleness4

Aber ich mein ich schicke ja bilder halt nur nicht von mir

Humbleness4  04.06.2024, 14:20
@Sakura434

Ja, du lügst also. Du begehst Identitätsdiebstahl und betrügst den Zahlenden. Natürlich ist das sündhaft/haram.

mulan2255  04.06.2024, 14:24
@Sakura434

Das ist noch mehr Betrug. Halte dich fern davon, wenn du an Allah und den Jüngsten Tag glaubst!