Ist es feige sich per E-mail krank zu melden?

7 Antworten

Du musst Deine Krankmeldung beim Arbeitgeber abgeben, nicht nur per email schicken. Dann kannst Du auch sagen, dass Du länger krank sein wirst.

Kannst Du die Krankmeldung nicht selbst hinbringen, dann sollte das jemand für Dich machen und auch sagen, dass Du längere Zeit fehlen wirst.


2001Jasmin  12.05.2022, 10:38

Sagen muss sie das ja nicht mal, steht ja auf dem Arztzeugnis drauf.

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Oma1705  12.05.2022, 10:39
@2001Jasmin

Nicht unbedingt. Ein Patient kann auch nur für 2 Wochen krankgeschrieben werden und dann wird verlängert.

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2001Jasmin  12.05.2022, 10:39
@Oma1705

Eben. Aber in solchen Fällen muss ja dann auch das nächste Arztzeugnis nachgereicht werden.

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Oma1705  12.05.2022, 10:40
@2001Jasmin

Natürlich. Jedoch kann man dem Arbeitgeber mitteilen, dass es eine weitere Krankmeldung geben kann. Ist für ihn ja auch besser, wenn er weiß, wie er planen kann.

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2001Jasmin  12.05.2022, 10:43
@Oma1705

Dann kann sich die Mitarbeiterin aber bei ihrer Rückkehr auf eine ordentliche Kündigung einstellen - zurecht. Ich denke nicht, dass es im Interesse des Arbeitgebers ist, monatelang für einen kranken Mitarbeiter aufzukommen und Personalausfall in Kauf zu nehmen.

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Oma1705  12.05.2022, 10:45
@2001Jasmin

Nicht jeder Mitarbeiter wird gleich gekündigt, vor allem nicht bei der Rückkehr, sondern während des Krankenstandes.

Auch ich war mal fast ein halbes Jahr krank und mein Arbeitgeber war froh, als ich wieder da war.

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floppydisk  12.05.2022, 10:48
@2001Jasmin

Monatelang gibt es nicht. Es besteht maximal 6 Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Und sofern eine AU abläuft, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, am letzten Tag der AU mitzuteilen, wie der Stand ist. Das wissen viele nicht einmal. Keine Genesungsmeldung/Verlängerung der AU rechtzeitig mitzuteilen, ist sogar ein Abmahngrund, weil es den Arbeitgeber in seiner Personalplanung vorsätzlich behindert.

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Oma1705  12.05.2022, 10:50
@floppydisk

Alles gut. Natürlich muss der Arbeitgeber informiert sein, ob jemand zum Arbeiten kommt oder nicht.

Lohnfortzahlung maximal 6 Wochen ist richtig, habe ich nichts davon geschrieben.

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2001Jasmin  12.05.2022, 10:51
@floppydisk

Danke, das ist mir bekannt. Aber auch dann wenn der Chef nichts zahlen muss fehlt ihm die Arbeitskraft - und DAS ist das Zentrale.

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Oma1705  12.05.2022, 10:52
@2001Jasmin

Genau, deswegen habe ich meinem Arbeitgeber immer mitgeteilt, ob ich bald wieder komme oder ob es länger dauern kann.

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Oma1705  12.05.2022, 10:54
@2001Jasmin

Doch, das kann durchaus weiterhelfen. Wenn ich mich melde und sage, ich komme, dann kann er mich wieder einplanen. Sage ich aber, ich werde noch länger krank sein, dann kann er in nächster Zeit nicht mit mir rechnen.

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floppydisk  12.05.2022, 10:56
@Oma1705

Krankheitsbedingt kündigen ist sehr schwer und kaum durchzukriegen. Der Arbeitnehmer muss dauerhaft nicht mehr in der Lage sein, die Arbeit auszuführen und im Vorfeld muss geprüft werden, ob der Arbeitsplatz ungestaltet werden oder ein gleichwertiger Platz geschaffen werden kann. Heißes Eisen in Bezug auf Kündigungsschutzklagen.

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Oma1705  12.05.2022, 10:57
@floppydisk

In der Kündigung muss nicht stehen, dass krankheitsbedingt gekündigt wird.

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2001Jasmin  12.05.2022, 11:16
@floppydisk

So als ob der AG so blöd ist und das als Kündigungsgrund anführen würde. Er lässt Gras über die Sache wachsen und kündet dir dann ordentlich. Begründen muss er dann GAR NICHTS. Und du wirst dann Mühe haben, ihm diese Intention nachweisen zu können, da das Prinzip des Treu und Glauben als gesetzliche Grundvermutung gilt.

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Ja, ist schon etwas feig sich nicht korrekt um alles zu kümmern

Ich finde eine Mail unpersönlicher als einen Anruf. Was spricht gegen ein Telefonat?

Gehe den Weg, der in eurem Betrieb vorgesehen ist. Geht das per Mail, dann ist alles klar.

Feige wäre es z.b. wenn du Problemen durch eine erschummelte Krankmeldung aus dem Weg gehst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es gibt gesetzliche Vorschriften im Krankheitsfall, hier ein Link dazu:

https://jobs.merkur.de/ausbildung/krankmeldung-melden-sie-sich-richtig-krank/

Wenn du dich nicht wohlfühlst, dann weißt du vermutlich auch, woran es liegt. Wenn absehbar ist, dass sich diese Zustände nicht ändern, dann solltest du den Ausbildungsvertrag auflösen. Das kannst du selbständig aber nur, wenn du volljährig bist. Auch hierzu ein Link:

https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/arbeitsrechtsschutz/ausbildungsvertrag-kuendigen/#:~:text=Die%20K%C3%BCndigung%20ist%20nur%20wirksam,als%20auch%20die%20K%C3%BCndigung%20unterschreiben.

Alles Gute!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich arbeite an einer Universität, habe Familie und Tiere.