Ist eine Tonaufnahme als Beweis zulässig?

8 Antworten

Ich kann mir vorstellen, dass man es sich anhören könnte, um dann eine Entscheidung zu treffen - wie glaubwürdig Du und die Aufnahme sind. Bei solchen Aktionen - eine Tonaufnahme zu machen - sollte man immer im Hinterkopf haben, dass es weder legal ist noch zu Deinen Gunsten eingesetzt werden muss.

Dürfte vermutlich auch auf die konkreten Umstände ankommen. Im Prinzip begehst du je erst einmal eine Straftat, wenn du ein nicht-öffentlich gesprochenes Wort aufnimmst, aber womöglich wird das dadurch gerechtfertigt, dass du ansonsten keinen Beweis für die Drohung hättest.

Da gab es mal ein BGH-Urteil zu Dash-Cams bei Autos. Da ist die Rechtslage etwas anders, da da keine strafbare Tonaufnahme erzeugt wird, aber ich meine im Endeffekt hies es, wenn die Aufnahme nur bei Bedarf erfolgt und nicht generell, dann ist es rechens.
(Aber wie gesagt, andere Rechtslage, insofern evtl. nicht übertragbar.)

Noah7754 
Fragesteller
 29.10.2022, 09:35

Dankesehr, das hat mir weitergeholfen. Weil vorwarnen kann ich ja schlecht, dann werden sie es ja wohl kaum zugeben.

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Noah7754 
Fragesteller
 29.10.2022, 09:41
@Destranix

Ich glaube es reicht schon wenn ich diese Aufnahme besitze. Dann kann ich denen sagen das ich eine Tonaufnahme von denen gemacht habe und ich zur Polizei gehe, wenn die mich nicht in Ruhe lassen.

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Destranix  29.10.2022, 09:42
@Noah7754

Dann machst du dich allerdings der Erpressung oder der Nötigung schuldig, echt keine gute Idee.

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Noah7754 
Fragesteller
 29.10.2022, 09:43
@Destranix

Das ist ja keine Erpressung, sondern eine Warnung. Eine Erpressung wäre, wenn ich ihnen sonst etwas antun würde.

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Destranix  29.10.2022, 09:47
@Noah7754

Erpressung wohl nur deshalb nicht, da du dadurch keinen Vermögensvorteil erlangen willst.

Aber Nötuiguung durchaus:

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Rechtswidrig ist die Tonaufnahme und die Veröffentlichung wäre ein empfindliches Übel für den Betroffenen.

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Noah7754 
Fragesteller
 29.10.2022, 09:52
@Destranix

Achso ok, aber dafür haben die dann ja keine Beweise. Leider weiß ich auch nicht wie ich sonst an Beweise gelangen soll. Das ist eigentlich ziemlich schlecht geregelt vom Gesetz her.

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Destranix  29.10.2022, 09:54
@Noah7754
Achso ok, aber dafür haben die dann ja keine Beweise.

Dafür ist deine Drohung dann aber auch eine leere, denn du müsstest ihnen ja entweder einen teil der Aufnahme schicken oder deine Drohung wahr machen, damit sie wüssten, dass sie nicht leer ist. Du kannst so nicht gewinnen.

Wende dich doch bitte an einen Anwalt oder an die Polizei, die können dir auch sagen, wie du an Beweise kommst.

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Lemmybook  11.02.2023, 16:19

hm beim Foto habe ich die Erfahrung gemacht, al ich einen Straftäter gegen seinen Willen fotografiert habe, das die Aufklärung einer Straftat vorrangig zum persönlichkeitsrecht am eigenen Bild gehandhabt wurde. kommt wohl immer auf den Richter an.

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Denke kommt auf den Polizisten an oder eben der Person der du den Beweis überliefern willst.

habe mal eine Tonaufnahme unserer Nachbarin gemacht, da sie uns beleidigt Tag täglich mit rassistischen Äußerungen. Der Verwaltung unseres Hauses hat das gar nicht gefallen, was die nazi Omi da abließ

Sprachnachricht gelten meiner Erfahrung nach als Beweis. Heimlich aufgenommene Gespräch nicht. Du musst vorher sagen dass du alles aufnimmst

Noah7754 
Fragesteller
 29.10.2022, 09:32

Wenn ich das vorher sage werden sie wohl kaum alles zugeben

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yuyake  29.10.2022, 09:34
@Noah7754

Das stimmt. Aber rechtlich gesehen wäre das sonst nicht verwertbar

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