Ist ein Mailverteiler an die gesamte Schulklasse und im Betrieb an alle Azubis zulässig?

3 Antworten

E-Mail-Adressen, die einer natürlichen Person zugeordnet werden können, unterliegen dem Datenschutz - eine Weitergabe ist nur mit Erlaubnis möglich - daher sollte "Bcc" verwendet werden - auch privat kann es Fälle geben, wo das nicht zulässig ist.

Ausnahme:

  • es sind mehrere Empfänger im Verteiler die sich kennen müssen oder gemeinsam an etwas arbeiten
  • sonstige Empfänger, die aus einem anderen Grund wissen müssen, wer sonst noch Empfänger der Nachricht ist
  • innerhalb eines Unternehmens kann es möglich sein (kann aber auch untersagt werden)

Eine Einwilligung muss von einer einwilligungsfähigen Person, freiwillig für den konkreten Fall und in informierter Weise unmissverständlich in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen Handlung abgegeben werden.

Es können Bußgelder verhängt werden, wenn dagegen verstoßen wird.

Natürlich ist das nicht zulässig und extrem blöd

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen

Ohne das jetzt genau nachzuschauen: In der beschriebene Form ist das nicht zulässig.Eben wegen der genannten Argumente.Offenbar haben die Leute keine Ahnung.

Der Verteiler an sich dürfte zulässig sein, aber halt dann nur so, dass keine Namen angezeigt werden.