Ist die proɓezeit immer 6 Monate und darf man da grundlos kündigen und es wird genehmigt ?

6 Antworten

Im Arbeitsverhältnis darf die Probezeit in der Regel maximal 6 Monate betragen. Diese kann aber auch kürzer sein oder man kann komplett darauf verzichten.

In der Ausbildung sieht das anders aus. Hier ist eine Probezeit verpflichtend (mindestens einen Monat) und diese darf maximal für 4 Monate vereinbart werden.

Kündigungen müssen übrigens niemals genehmigt werden. Das ist eine sogenannte Einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Du reichst deine schriftliche Kündigung (gern auch ohne Begründung) ein und das Arbeitsverhältnis endet nach der Kündigungsfrist von 2 Wochen.

Ausbildungsverhältnisse enden sogar fristlos.

Die Probezeit beträgt max. 6 Monate, bei Azubis sogar nur max. 4 Monate. In dieser Zeit gelten für beide Seiten verkürzte Fristen zur Kündigung. Weder der AG noch der AN müssen einen Grund nennen.

Die Probezeit ist nur so lang wie im Vertrag vereinbart. Maximal aber 6, für Azubis maximal 4, Monate
während der Probezeit können beide Parteien ohne einen Grund anzugeben kündigen und es kann eine kürzere Kündigungsfrist von mindestens 2 Wochen vereinbart werden.

eine genehmigung von Kündigungen ist grundsätzlich niemals nötig. Falls diese rechtswidrig ist, da zb außerhalb der Probezeit kein ausreichender Grund vor liegt oder die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde kann man dagegen vor Gericht klagen

Ist die proɓezeit immer 6 Monate

Nein.

und darf man da grundlos kündigen

Während der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses besteht grundsätzlich kein Kündigungsschutz, egal wie lang die Probezeit dauert.

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und muß nicht "genehmigt" werden.

Kündigungsfristen stehen im Arbeitsvertrag.

Während der Probezeit ist eine Kündigung ohne Angabe von Gründen grundsätzlich möglich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.